Dynamisierung des DUZ an Sonn- und Feiertagen heimlich abgeschafft
GdP: Beschämendes Ergebnis und unglaubwürdige Verfahrensweise
Seit 1.1.16 beträgt der DUZ im Nachtdienst 1,65 (zuvor 1,28), an Sonn- und Feiertagen 3,21 (zuvor 3,04) und am Samstag 0,90 (zuvor 0,77) Die alten Sätze galten unverändert seit über 25 Jahren. Die minimale Erhöhung glich noch nicht einmal den Wertverlust durch die Inflation aus. Bundesweit liegt RLP mit diesen Sätzen im unteren Drittel von Bund und Ländern.
Die Forderungen der GdP, zukünftig alle Beträge für die Dienste zu ungünstigen Zeiten zu dynamisieren, damit sie an Besoldungserhöhungen teilnehmen, hatte man damals nicht erfüllt.
Im Gegenteil:
Heimlich wurde im Besoldungsänderungsgesetz für 2017/18 geregelt, dass auch der Sonn- und Feiertags-DUZ nicht mehr dynamisiert ist. Der entsprechende Passus wurde einfach und ohne einen Hinweis gestrichen.
Mit der Übernahme des Tarifergebnisses zum 1.1.17 wäre der DUZ an Sonn- und Feiertagen um 2 % gestiegen, zum 1.1.2018 erneut um 2,3 %. Das ist der konkrete Schaden für die Kolleginnen und Kollegen.
Eine Einsparung von Cent-Beträgen, deren sich die Verantwortlichen im Finanzministerium nun rühmen können.
Die Begründung des Finanzministeriums
Zur Begründung heißt es aus dem FM, es sei sinnwidrig, wenn nur die Beträge für Sonn- und Feiertage dynamisiert seien und die anderen Beträge nicht. Der richtige Rückschluss wäre aus unserer Sicht selbstverständlich gewesen, alle Beträge zu dynamisieren und nicht die Dynamisierung heimlich bei den Sonn- und Feiertagen zu streichen.
GdP-Landesvize Heinz Werner Gabler:
"Die Kolleginnen und Kollegen schlagen sich bei Einsätzen und im Wechselschichtdient die Wochenenden um die Ohren. Dies sollte dem Dienstherr eine anständige Vergütung Wert sein. Bereits am Tag der deutschen Einheit werden die Kolleginnen und Kollegen erneut viele Feiertagsstunden im Dienst verbringen. Wir erwarten, dass umgehend die Erschwerniszulagen deutlich nach oben gehen und nicht erst wieder in 20 Jahren."
GdP und DGB unmittelbar aktiv
Die GdP wandte sich nach Bekanntwerden der Streichung an den Vorsitzenden des DGB-Bezirks Rheinland-Pfalz/Saarland Dietmar Muscheid.
Seither fanden etliche Gespräche im Arbeitskreis Innen und mit den Staatssekretären in Finanz- und Innenministerium statt. In der Landesregierung werde intensiv nach einer Lösung gesucht, hieß es. Das Besoldungsgesetz gelte jedoch für 2017 und 2018.
Die Forderungen der GdP sind klar:
- n Wir wollen eine Entschädigung für den Verlust der Dynamisierung in 17/18
n Wir fordern nach wie vor eine Anhebung des DUZ auf 5 Euro
n Wir fordern die Dynamisierung aller Erschwerniszulagen
Verhandeln statt verordnen.
Solche Änderungen im stillen Kämmerlein zu vollziehen, hat für uns skandalöse Züge.
Wir von der GdP erwarten, dass wir bei der Überarbeitung der Verordnung beteiligt werden. Dabei geht es nicht nur um die Geldbeträge.
Der Landesvorstand