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Entgelterhöhung 2017

Rückwirkende Auszahlung erfolgt im April

Mainz.

In der Tarifrunde der Länder 2017 wurde vereinbart, dass rückwirkend ab 01. Januar 2017 die Entgelte der Beschäftigten und der Auszubildenden erhöht werden. Zum 01. Januar 2018 erfolgt eine weitere Entgelterhöhung.

Die Tabellenentgelte der Beschäftigten der Länder werden rückwirkend ab 01. Januar 2017 um 2,0 Prozent erhöht, mindestens aber um 75 Euro bis zu einem Bruttoentgelt von 3.200 Euro. Dies führt dazu, dass Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf jeden Fall 75 Euro brutto mehr haben. Ein sattes Plus für die unteren Entgeltgruppen, bei denen 75 Euro eine prozentuale Erhöhung zwischen 2,4 und 4,46 % ausmachen. Die Ausbildungsentgelte werden ebenfalls rückwirkend ab 01. Januar um 30 Euro Festbetrag erhöht. Eine weitere Entgelterhöhung von 2,35 % bzw. 35 Euro für Auszubildende erfolgt zum 01. Januar 2018.

Die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen und die Besitzstandszulagen nach §§ 9 und 11 TVÜ-Länder (z.B. für ehemalige Vergütungsgruppenzulagen und für kinderbezogene Entgeltbestandteile) werden rückwirkend ab 01. Januar um 2,2 % und ab 01. Januar 2018 um weitere 2,35 % erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018.

Strukturelle Verbesserungen, wie z.B. die Einführung einer Stufe 6 in den höheren Entgeltgruppen, werden zum 01. Januar 2018 umgesetzt.

Nach Mitteilung des Landesamtes für Finanzen wird die rückwirkende Erhöhung mit dem April-Entgelt ausgezahlt. Die aktuellen Entgeltflyer erhaltet ihr bei euren Tarifvertreterinnen und Tarifvertretern vor Ort.

Die Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten erfolgt laut LfF voraussichtlich mit dem Juli-Gehalt.