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Bepo Blitz

GdP-Vorschläge zum Gesundheitsschutz/aktiver Gehörschutz

Mainz.

Mit einer Eingabe hat sich hierzu die GdP-Bezirksgruppe Bereitschaftspolizei an die BP-Leitung gewandt. Wichtig ist dabei, dass die gewerkschaftliche Initiative in die weiteren Betrachtungen der Dienststelle mit einbezogen wird und wir gemeinsam für unsere Kolleginnen und Kollegen einen Beitrag zur Berufszufriedenheit / Motivation und verbesserten Gesundheitsschutz erzielen.

Kollege Elmar Schieler: „Ich war beim Fußballeinsatz FSV Mainz 05 – 1. FC Kaiserslautern, am 12.09.2010, als Gruppenführer im Einsatz. Als wir den Fanmarsch begleiteten, zündete ein Fan, in einem Tunnel, unerwartet einen Knallkörper. Dabei erlitt ich ein beidseitiges Lärmtrauma, mit einer dauerhaften Schädigung der Hörnerven. Dadurch bedingt, konnte ich meine Tätigkeit als Gruppenführer nicht mehr fortführen und muss seitdem anderweitig verwendet werden. Hätte ich einen optimalen Gehörschutz getragen, wäre das wahrscheinlich nicht passiert.“

Manfred Groß, stellvertretender BG-Vorsitzender: „Unsere Kolleginnen- und Kollegen sind bei vielen Einsatzlagen schlagartig und oftmals mit nicht vorhersehbaren Geräuschpegeln konfrontiert und somit besonderen Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt. Nicht nur der gezündete Böller im Einsatzgeschehen, auch andere Geräuschkulissen bei Demo-Lagen, Fastnachtsveranstaltungen, Musik- und Sportevents stellen eine besondere Belastung der Gesundheit dar und dementsprechende Anforderungen an die Schutzfaktoren unserer Führungs- und Einsatzmittel. Leider hatten wir in der Vergangenheit auch verunfallte Kolleginnen und Kollegen zu beklagen und vor dem Hintergrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben begrüßen wir die Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch unseren Leiter Polizeieinsatz Herrn PD Karl-Otto Dornbusch. Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, praktische Anforderungen im Einsatz, gesundheitliche Anforderungen und Marktbetrachtungen sind für uns wichtig. Wir fordern die Beschaffung eines aktiven Gehörschutzes für die Kolleginnen und Kollegen. Konkret: Die persönliche Schutzausrüstung muss auf den Beschäftigten individuell passen.“