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GdP äußert sich zum Missbrauchsfall im Bereich Edenkoben

Mainz.

Die Betroffenheit der GdP über den sexuellen Missbrauch und die Entführung des 10-jährigen Mädchens im Bereich Edenkoben ist weit über die Landesgrenze hinaus groß.

„Die Tat löst bei allen, auch bei unseren eingesetzten und ermittelnden Kolleginnen und Kollegen, Entsetzen aus. Unsere Kolleginnen und Kollegen verdienen es im Sinne der Sache, dass sie in Ruhe, eine sachliche und fundierte Ermittlungsarbeit leisten können“, appelliert die Landeschefin mit Blick auf die außerordentliche Sitzung des Innenausschusses am morgigen Freitag. Dies gelte ausdrücklich auch für die politische Auseinandersetzung zu dieser abscheulichen Tat in den sozialen Medien.
„Dass sich die Politik und das Parlament mit der schrecklichen Tat – auch mit Blick auf das Wohlergehen der Menschen und Kinder in unserem Land – umfassend und frühzeitig beschäftigt, ist durch uns nicht zu kritisieren. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Rechtsstaatlichkeit nicht beliebig ist. Die Frage nach der Gewichtung des Datenschutzes stellt sich für uns als Polizistinnen und Polizisten nicht, weil wir nach Recht und Gesetz handeln und Rechtsstaatlichkeit sicherstellen. Die Grundsätze des Rechtsstaates werden auch durch den Gesetzgeber – also das Parlament - und die durch ihn erlassenen Gesetze bestimmt. Hierzu zählt auch der zum Schutz der Persönlichkeitsrechte geschaffene Datenschutz“, betont die Gewerkschafterin.

Zu der Debatte über die Fußfessel hat sich die GdP bereits vor einigen Woche in Beantwortung einer Presseanfrage zur Fußfessel in Fällen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen wie folgt (auszugsweise) geäußert:

Grundsätzlich unterstützen wir alle Aktivitäten – insbesondere präventive Maßnahmen -, die verhindern, dass Menschen Opfer von Gewalttaten werden.

Unstrittig ist, dass die Fußfessel eine präventive Wirkung haben kann. Fraglich ist, ob sie die Tat, die verhindert werden sollen, auch wirklich verhindern kann, ob sich also der potentielle Täter auch wirklich von der Tat abbringen lässt.

Geplant ist die präventive Maßnahme in das Gewaltschutzgesetz zu integrieren. Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz. Präventiv-polizeiliche Maßnahmen liegen in der Gesetzgebungskompetenz der Länder und diese werden in Rheinland-Pfalz ja grundsätzlich im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz geregelt, welches sich aber auch immer in einer dynamischen Entwicklung und Überarbeitung befindet.
Am Ende wird es auf die konkrete Ausgestaltung ankommen. Ab welcher Schwelle bzw. Schwere der Tat oder bei welcher Gefährlichkeit des Täters soll die Maßnahme greifen? Wer ordnet die Maßnahme an, geschieht dies auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung? Wie ist dieser sehr schwere präventiv wirkende Grundrechtseingriff verfassungsrechtlich zu würdigen? Ist die Verhältnismäßigkeit gewahrt etc.

Für uns als Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist neben all diesen Fragen entscheidend, wer die Überwachung dieser Maßnahme umsetzt und wie die konkrete Maßnahmenfolge im Falle des Verstoßes ausgestaltet ist.
Kurzum: wie stark wird es den polizeilichen Alltag belasten und stehen hierfür die nötigen Ressourcen zur Verfügung? Der Alltag ist in der Regel so, dass mit kurzen Reaktions- und Interventionszeiten gearbeitet werden muss, was in einem Flächenland, wie Rheinland-Pfalz es ist, von Örtlichkeit zu Örtlichkeit stark variieren kann. In Rheinland-Pfalz werden Gewaltstraftäter auch heute schon in einem präventiven Programm mit einem zwischen Polizei und Justiz eng abgestimmten Verfahren betrachtet. Hier wäre es auch schon heute bei schweren Gewaltstraftaten und dem Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen möglich, verurteilten Gewalttätern im Rahmen der Führungsaufsicht das Tragen einer Fußfessel aufzuerlegen.

Mit Blick auf die Tat in Edenkoben betont Landeschefin Sabrina Kunz: „Die Tat zeigt, dass unsere Sorge rund um die Fußfessel berechtigt war. Der Gesetzgeber wird sich nach der fundierten Aufklärung der Tat mit den präventiv-polizeilichen Möglichkeiten im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz befassen müssen. Mit Stand von heute sind wir uns sicher, dass die zwangsweise Durchsetzung des Tragens einer Fußfessel im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens diskutiert werden muss.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten in Rheinland-Pfalz. Sie engagiert sich für ihre landesweit rund 10.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Polizei sowie auf dem Gebiet der Gesellschaftspolitik.

Bei Rückfragen an die GdP steht Ihnen die Landesvorsitzende Sabrina Kunz gerne zur Verfügung:

E-Mail: sabrina.kunz@gdp-rlp.de Mobil: 0175/4143603