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Praxistest Mobile Arbeitsplätze

GdP: „Wir rücken unserem Ziel ein Stück näher“

Mainz.

Der Hauptpersonalrat Polizei hat jetzt der Durchführung eines Piloten zugestimmt, in dem verschiedene digitale Endgeräte (zwischen Smartphone und Netbook) als mobiler Arbeitsplatz in den Fustw und Pkw-Fu der Polizei getestet werden sollen. Der Pilot geht mit vier verschiedenen Geräten auf sechs verschiedenen Dienststellen an den Start und hat das Potenzial, am Ende die Arbeitsweisen der Polizei grundlegend zu ändern.

Zur Ausgangslage:
Die Delegierten des 21. Landesdelegiertentages haben im Jahr 2014 beschlossen, dass die GdP sich dafür einsetzen soll, dass alle Funkstreifenwagen mit mobilen Abfrage- und Eingabestationen ausgestattet werden.
Die im Landesvorstand für Digitalisierungsfragen zuständige Landesvize Sabrina Kunz hat diese Forderung an unterschiedlichen Stellen immer wieder platziert, insbesondere auch in der AG DigiPol (Digitale Polizei), bei der ZPT und im MdI.

Ingo Schütte – ebenfalls Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand - war zudem für den HPR in der Arbeitsgruppe „Mobiler Arbeitsplatz“ vertreten. Der HPR hat gestern der Durchführung eines Piloten im Rahmen des Projektes „Mobiler Arbeitsplatz“ zugestimmt.

Zum Piloten:

Der Pilot „Mobiler Arbeitsplatz“ unter Leitung von PD Dittmar Fuchs (ZPT) sieht den Einsatz unterschiedlicher Endgeräte vor. So sind sowohl Smartphones, als auch Tablets und Netbooks geplant.
Es macht nur Sinn, auch nur die Geräte später zu beschaffen, die von den Kolleginnen und Kollegen genutzt und akzeptiert werden.
Dabei sollen in einem ersten Schritt Abfragemöglichkeiten (z.B. EWOIS und ZEVIS) und Eingabemöglichkeiten (z.B. elektronisches Fahrtenbuch, VU-App) getestet werden. Darüber hinaus steht auch POMMES – ein durch die ZPT entwickelter Messengerdienst – als Desktop- und App-Variante zur Verfügung.
Ob es in der 3-monatigen Testphase zu Ausweitungen kommen wird, bleibt abzuwarten. Als Pilotdienststellen sind je zwei große, mittlere und kleine Dienststellen geplant.

Sabrina Kunz:
„Wir fordern seit längerer Zeit die persönliche Ausstattung mit dienstlichen mobilen Endgeräten, da die Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Gründen ihre privaten Endgeräte im Dienst nutzen. Kommt es zu einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben oder dem Verlust oder Beschädigung der privaten Endgeräte, sind Probleme vorprogrammiert. Wir sehen den Dienstherrn in der Pflicht, die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Mit dem nun angelegten Piloten werden die ersten Weichen dafür gestellt. Wir werden den Piloten unterstützend aber auch kritisch begleiten.“

      Das will die GdP:

      Das Bereitstellen moderner mobiler Technik muss möglich sein,
      • zur Unfallaufnahme vor Ort mit GPS-Ortung, Fotografien, Zeugen- und Beschuldigtenanhörungen für leichte bis mittelschwere Unfälle.
      • zur Fertigung von Anzeigen in einfach gelagerten Fällen,
      • zur Übertragung von Fotos, Lageplänen pp. für aktuelle Fahndungs- und Einsatzlagen,
      • um Wohnsitzüberprüfungen, Halterfeststellungen und Fahndungsabfragen vom Streifenwagen aus zu ermöglichen.

      Dazu ist erforderlich…
      • die Anbindung der mobilen Endgeräte an die zentralen Anwendungen,
      • die höchstmögliche Funktionalität und Sicherheit der Übertragungswege.


Ingo Schütte:

„Wir sehen in unserer Forderung die Chance, den Kolleginnen und Kollegen die administrativen Aufwände bei der Bearbeitung von Bagatellen zu reduzieren, die Sachbearbeitung zu erleichtern, die Abfrage zu erleichtern und insbesondere in ländlichen Regionen Fahrzeiten zu ersparen. Somit müssen die Kolleginnen und Kollegen eben nicht mehr immer zur Dienststelle zurückzufahren, um einen Vorgang zu erfassen.
Dabei darf der Einsatz der mobilen Endgeräte nicht zu der politischen Einschätzung führen, dass die Geräte Personal einsparen.
Im Gegenteil: die Kolleginnen und Kollegen können so ihrem Präsenzauftrag wesentlich besser nachkommen, sofern die Netzabdeckung den Datentransfer auch zulässt“.