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Gute Arbeit muss wertschätzend und fair bezahlt werden!

GdP zeigt sich im Beförderungsverfahren 2024 insgesamt zufrieden, sieht aber auch Verbesserungsbedarfe

Die Quoten A 10 / A11 bleiben wie gehabt; bei Stellen A 12 und A 13 fordern wir je 10% an Planstellen mehr!

Mainz.

Das Innenministerium hat die Beförderungsquoten für die Beförderungen bis A 11 herausgegeben.

BEFÖRDERUNGSGRUPPEN

BEFÖRDERUNGSQUOTE
Regel-

Bewährungsaufstieg

100 %
erweiterter

Bewährungsaufstieg

100 %
nach A 10, FH / ASA
31 %
nach A 11 FH / ASA
31 %
nach A 11

Bewährungsaufstieg

21 %


Das Innenministerium hat die Beförderungsquoten für die Beförderungen bis A 11 herausgegeben.
Das Budget wurde im letzten Jahr um 150.000 auf 2,85 Mio. € angehoben, dieses Budget wird auch dieses Jahr zur Verfügung gestellt.
Die Grundlage für die Berechnung ist die Zahl der potenziellen, nicht der tatsächlichen, Bewerberinnen und Bewerber. Als Zeichen der Kontinuität, kann das Beibehalten der Quoten angesehen werden!
Der Bewährungsaufstieg zur A 10 wird nicht mehr quotiert, weil es nur noch wenige Menschen betrifft.

Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber bei A 12 und A 13 hat sich insgesamt leicht erhöht. Hierbei ergibt sich ein recht heterogenes Bild zwischen den Behörden. Daher muss die Anzahl der Planstellen nach A12 und A13 aufgrund der Vielzahl an Funktionsstellen deutlich angehoben werden.
Das Ministerium hat eine Analyse der Wartezeiten im Bereich der Funktionsstellen vorgenommen. Dabei wurden mit Stichtag 1. Mai 2023 die Anzahl der unterwertig besetzen Funktionsstellen je Behörde erhoben sowie die Stellen, bei denen das Statusamt erreicht wurde. Naturgemäß zeigt sich hier ebenfalls ein unterschiedliches Bild zwischen den Behörden. Landesweit ergibt sich laut dieser Betrachtung eine durchschnittliche Wartezeit nach Erreichen der Beförderungsreife (erfolgreiches Absolvieren der Erprobungszeit und der Wartezeit von drei Jahren seit der letzten Beförderung) in der A 12 (S, K und V) von allgemein knapp drei Jahren. Für den Bereich A 13 liegt die durchschnittliche Wartezeit nach Erreichen der Beförderungsreife bei knapp zwei Jahren. Die dargestellten Wartezeiten beziehen sowohl diejenigen ein, die das Statusamt bereits erreicht haben, als auch die Personen, die zum 18. Mai bereits die Beförderungsreife erreicht haben, jedoch noch nicht das entsprechende Statusamt innehatten.

Stellenbindungen

Die Stellenbindungen für die Beförderungen zu A 12 und A 13 wurden den Behörden ebenfalls mitgeteilt. Die Stellenzuweisung ist, unter Berücksichtigung der Polizeiverwaltung, zeitgleich erfolgt und liegt auf dem Niveau des Vorjahres oder darüber, ein richtiger Schritt!


Beförderung nach:
A 12
A 13
PP Koblenz
21
8
PP Mainz
13
4
PP Rheinpfalz
16
4
PP Westpfalz
11
3*
PP Trier
12
4
PP ELT
11
4
Landeskriminalamt
11
2
Hochschule der Polizei
5
2
insgesamt
100
31



*hier wurde ein Vorwegabzug berücksichtigt.
Es gilt zu beachten, dass sich hinter diesen Zahlen Stellen für S, K und V, FW und NT verbergen.



Die Bewertung der Landesvorsitzenden Stefanie Loth:

„Corona-Pandemie, Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe im Ahrtal, Krieg in der Ukraine, Klimawandel und Energiekrise und ihre Auswirkungen, kurz gesagt, wir sind froh, dass Beförderungen stattfinden. Die avisierte Zahl 1000 ist richtig!
Betont haben wir aber auch, dass wir 10% mehr A 12er-Stellen und 10% mehr A 13er-Stellen brauchen. Die Übernahme einer Funktion und der Führungsverantwortung muss sich auch lohnen.
Die mit dem noch zu verabschiedenden Besoldungsanpassungsgesetz verbundene Aufwertung der Besoldung der jungen Führungskräfte von A12 bis A14 durch die Überleitung von der Stufe drei in Stufe vier sind gut und richtig, aber davon profitieren nur die, die es dorthin geschafft haben. Die Zahl der potentiellen Bewerberinnen und Bewerber steigt stellenweise, da muss auch das Budget mitwachsen, das zuletzt für das Verfahren 2023 erhöht wurde. Außerdem wollen wir nach wie vor, dass bei Funktionsübernahme auch zeitnah eine Beförderung in das entsprechende Amt erfolgt. Daran hat sich nichts geändert. Die Zahlen zu den Wartezeiten überraschen mich, weil ich von längeren Wartezeiten ausgegangen bin. Aber jetzt, wo man weiß, wo wie lange gewartet wird, kann man entsprechend reagieren.
Wir müssen anerkennen, dass wir hinsichtlich der Besoldung im Vergleich mit angrenzenden Bundesländern an Attraktivität zulegen müssen, das haben die 32 Abgänge im Jahr 2023 auch gezeigt. Demnach benötigen wir auch das gemeinsame Verständnis für die Notwendigkeit, die A10 als Einstiegsamt und die zeitnahe Beförderung in das entsprechende Statusamt nach Funktionsübernahme und dem Ableisten einer Probezeit schnellstmöglich einzuführen. Die Regelbeförderung nach A 11 würde viele Aufwände beseitigen. Das wäre professionell und die Wertschätzung, welche die Beamtinnen und Beamten verdienen!“


Der Landesvorstand