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Richtlinien für die Frauenarbeit in der GdP Rheinland-Pfalz


1. Zweck

Zur Förderung der gewerkschaftlichen Frauenarbeit besteht in der GdP Rheinland-Pfalz die Frauengruppe.

2. Aufgaben und Ziele

Die Frauengruppe vertritt im Rahmen der GdP-Satzung die Belange der in der GdP organisierten Frauen.

Die Frauengruppe berät den Landesvorstand und entwickelt Initiativen zur Frauenpolitik. Sie unterstützt den Landesvorstand in dem Bemühen, den Frauen die gewerkschaftspolitischen Ziele der GdP darzustellen und in der Organisationsarbeit. Ziel ist es, in allen Kreisgruppen Frauengruppen zu bilden.

Die Frauengruppe arbeitet eng mit dem DGB-Landesfrauenausschuss und den Frauengruppen der DGB-Mitgliedsgewerkschaften zusammen.

3. Mitgliedschaft

Alle in der GdP Rheinland-Pfalz organisierten Frauen gehören der Frauengruppe an.

4. Landesfrauenkonferenz

Zur Unterstützung und Förderung der gewerkschaftlichen Frauenarbeit findet jeweils vor dem Ordentlichen Landesdelegiertentag die Landesfrauenkonferenz statt.

Die Landesfrauenkonferenz setzt sich aus den Delegierten der Kreisgruppen zusammen. Der Delegiertenschlüssel wird vom Vorstand der Frauengruppe festgelegt, die Delegiertenzahl richtet sich nach der Zahl der weiblichen Mitglieder jeder Kreisgruppe. Weiter nimmt an der Landesfrauenkonferenz der Vorstand der Frauengruppe teil.

Die Einberufung der Landesfrauenkonferenz erfolgt durch den Vorstand der Frauengruppe.

Die Landesfrauenkonferenz wählt den Landesfrauenvorstand und berät und beschließt in gewerkschaftspolitischen Fragen.

Für die Durchführung der Landesfrauenkonferenz gelten die satzungsgemäßen Bestimmungen und die Versammlungs- und Sitzungsordnung der GdP.

5. Vorstand der Landesfrauengruppe

Die Landesfrauenkonferenz wählt die Vorsitzende und 2 stellvertretende Vorsitzende des Landesfrauenvorstandes. Darüber hinaus gehören dem Landesfrauenvorstand je 1 Vertreterin jeder Bezirksgruppe und je 1 Vertreterin der übrigen Kreisgruppen (zurzeit KG Polizeischule, LKA, ZPT und Wasserschutzpolizei) an. Die Vertreterinnen der Bezirks- und Kreisgruppen im Landesfrauenvorstand werden durch die Landesfrauenkonferenz bestätigt.

Sitzungen des Vorstandes der Landesfrauengruppe finden bei Bedarf statt.

6. Inkrafttreten

Die Richtlinien für die Frauenarbeit in Rheinland-Pfalz treten am 15.11.2005 in Kraft.