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Schutzausstattung aktuellen Gegebenheiten anpassen

GdP: Sicherheit durch Einsatzhelm (PEH)

Mainz.

Die Bilder vom vorletzten Wochenende aus der Stuttgarter Innenstadt sind noch gegenwärtig. Nicht auszudenken, wenn man als Polizist, als Polizistin in eine solche Situation ohne die erforderliche Schutzausstattung gehen muss.

Aktuell werden die Einsatzhelme der Produktionsjahre 2004 bis 2006 zurückgerufen. Und es gibt keinen Ersatz für die Masse der Kräfte des polizeilichen Einzeldienstes. Lediglich die MEG-Kräfte des Einzeldienstes und die Diensthundeführer*innen erhalten im Austausch neue Helme. Daneben gehören die Helme zur Ausstattung der Kräfte der geschlossenen Einheiten des PP ELT.

Es bleibt für die Kolleg*innen des polizeilichen Einzeldienstes in solchen Sofortlagen kein adäquater Schutz für den Kopf. Der Helm der LebEL-Ausstattung ist insbesondere aufgrund seines Gewichtes und des fehlenden Visiers nicht geeignet, er dient der Abwehr von Schüssen, nicht von Schlägen. Sebastian Christmann, Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand und Schutzpolizist kommt zu dem Schluss, dass das so nicht geht: „Insbesondere in der aktuellen Situation darf an der Schutzausstattung der Kollegen und Kolleginnen nicht gespart werden".

Bereits Mitte 2016 erfolgte die Festlegung seitens Ministerium des Inneren und für Sport, dass zukünftige Ersatzbeschaffungen von PEH als persönliche Ausstattung nur noch für Einsatzkräfte mit zugewiesener Körperschutzausstattung (KSA) erfolgen.
Die im Fachausschuss zuständige Corinna Koch bewertet:

„Sehr geehrter Herr Minister Lewentz,
wir haben Fragen an dieser Stelle:
    · was ist mit den sogenannten Halbgruppen-Kräften bei Demonstrationseinsätzen?
    · wie sollen sich die Kolleg*innen schützen, die aus der AAO spontan in einem Einsatz zusammengezogen werden?
Wir fordern im Sinne unserer Kolleg*innen, den Einsatzhelm wieder für alle anzuschaffen."


Der Landesvorstand