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Sicherheitsgefühl der Tarifbeschäftigten im Fokus

GdP erreicht erste Maßnahmen für die Sicherheit der Tarifbeschäftigten

Mainz.

Nach der schrecklichen Tat in Kusel im Jahr 2022 erreichten die GdP viele Nachfragen von Tarifbeschäftigten im Außeneinsatz, die sich bisher nicht ausreichend geschützt fühlten. Dies nahm die GdP zum Anlass auf dienstlicher Ebene eine Befassung des Themas durch den Arbeitskreis Gewalt zu bewirken.

Fakt ist: wir haben unzählige Bereiche in denen Tarifbeschäftigte im Außeneinsatz unterwegs sind und jederzeit den Aggressionen vom polizeilichen Gegenüber schutzlos ausgesetzt sind. Sowohl bei Durchsuchungen als IT-Beschäftigte, bei Geschwindigkeitsmessungen im Bereich der Verkehrsüberwachung, am Tatort während der Spurensuche oder am Telefon bei der zentralen Bußgeldstelle können viele Formen der Gewalt auftreten. Bisher wurde dies nicht ausreichend betrachtet und der AK Gewalt hatte sich über einen langen Zeitraum mit dieser Thematik intensiv befasst und bundesweite Erhebungen eingeholt.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine latente Gefahr für Tarifbeschäftigte besteht, so sehr man auch auf dienstlicher Ebene darauf achtet Tarifbeschäftigte eben nicht in absehbaren gefährlichen Einsatzlagen einzusetzen. Verhindern lässt sich das nicht immer, wie ein aktueller Fall im Bereich des PP Trier zeigt. Hier war ein Tarifbeschäftigter Opfer eines Angriffes während einer Geschwindigkeitsmessung. Der Täter fährt gezielt Messstellen ab und provoziert ganz bewusst die vor Ort anwesenden Kolleginnen und Kollegen. Die Erfahrung zeigt: es wird nicht unterschieden, ob eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter in Uniform oder Zivil anwesend ist. Einzig die Institution Polizei lässt die Gewaltbereitschaft ansteigen und am Ende ist der Beschäftigtenstatus egal.

Der AK Gewalt gab Empfehlungen in Richtung Ministerium ab, wie ein Schutz von Tarifbeschäftigten künftig aussehen kann. Von Seiten des Ministeriums wurden in der Folge Bildungsangebote geschaffen, welche auf solche Erfahrungen sowohl physisch als auch psychisch vorbereiten. Ebenso wurden mit Schreiben des Ministeriums die Behörden gebeten, den Tarifbeschäftigten den generellen Zugang zu Schutzwesten zu ermöglichen, bis hin zu persönlich zugewiesenen Westen. Zusätzlich ist die Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln, z.B. Pfefferspray möglich. Es erfolgt keine grundsätzliche Ausstattung, im Einzelfall kann jedoch eine Prüfung ergeben, dass dies notwendig ist. Die Behörden wurden von Seiten des MdI hierauf hingewiesen.

René Klemmer, stellv. Landesvorsitzender: „Der Schutz der Tarifbeschäftigten ist nicht anders zu bewerten als der aller Beschäftigten der Polizei in Rheinland-Pfalz. Dies hat das Ministerium erkannt und gehandelt. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und weitere müssen folgen. Wir werden in den nächsten Monaten genau hinschauen wie in den Behörden mit den Vorgaben umgegangen wird. Es ist ein Grundsatz der polizeilichen Arbeit, dass präventiv gehandelt werden muss und nicht erst etwas passieren darf. Der Fall in Trier hat sicher das Bewusstsein auf behördlicher und ministerieller Ebene sensibilisiert.“

Der Landesvorstand