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Veränderung der Lebensarbeitszeit verkündet

Hahn.

Ministerpräsident Kurt Beck verkündet Veränderung der Lebensarbeitszeit auf dem 21. Landesdelegiertentag der GdP

Ministerpräsident Kurt Beck hat soeben verkündet, dass die Lebensarbeitszeit der Polizeibeamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz zukünftig auf 62 Jahre für den gehobenen Dienst und auf 64 Jahre für den höheren Dienst abgesenkt werden soll.

Zeiten im Wechselschichtdienst, dem SEK, MEK und der Hubschrauberstaffel sollen ab dem 20. Jahr in der Verwendung faktorisiert werden. Das bedeutet nach dem 20. Jahr eine Pensionsgrenze von 61 Jahre/8 Monate; ab dem 21. Jahr eine Pensionsgrenze von 61 Jahre/4 Monate; ab dem 22. Jahr eine Pensionsgrenze von 61 Jahren usw. Mit 25 und mehr Schichtdienstjahren kann man weiterhin mit der Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension gehen.

Die GdP wird weiter berichten!