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Freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit

Lösungen zeichnen sich ab

Mainz.

Die GdP hat sich auf allen verfügbaren Kanälen um das Thema Lebensarbeitszeitverlängerung bemüht. Eine Lösung für die zeitlich sehr dringlichen Fälle wird noch in dieser Woche verfügt und für eine grundsätzliche Regelung laufen Erhebungen und Berechnungen.

Das MdI gibt diese Auskünfte:
  1. Die akut zur Entscheidung anstehenden Fälle, mit Datum der Ruhestandsversetzung in den Monaten Februar und März 2017, sollen in den BuE nach den bisher angewendeten Kriterien und Maßstäben zügig entschieden und umgesetzt werden.
  2. Zur Vorbereitung der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise werden derzeit Erhebungen und Berechnungen durchgeführt. Im Anschluss daran wird zeitnah eine Vorgabe für die Vergabe der noch nicht ausgeschöpften Verlängerungsmöglichkeiten erfolgen.

Aus Sicht der GdP stellt sich die Frage, ob die für den Doppelhaushalt pro Jahr zur Verfügung stehenden 100 Stellen für Verlängerungen nach dem Prinzip der Vollzeitäquivalenz zu berechnen sind.

GdP-Landesvize Bernd Becker: „Wer nur zwei Monate verlängert, nimmt keine volle Stelle für ein Jahr in Anspruch. Wenn man über eine Prognose zu den Fallzahlen und dem zeitlichen Umfang der einzelnen Verlängerungen verfügt, kann man abschätzen, ob die vorhandenen Möglichkeiten ggfls. sogar ausreichen, um alle Anträge zu bedienen“.

Dann stände auf der Habenseite der Dienststelle – neben der erhöhten Personalstärke – auch die Vermeidung eines erheblichen Aufwandes für Kontingentierung auf die BuE und die dort zu treffenden Entscheidungen nach vollkommen neuen Kriterien.
Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen würde ein tiefer Eingriff in die persönlichen Lebensplanungen vermieden und die Dienststellen hätten wieder eine verlässliche Planungsgrundlage.

Die GdP bleibt am Ball und berichtet wieder, sobald eine Regelung vorliegt.

GdP-Landeschef Ernst Scharbach:

„Wir haben große Sympathie für die grundsätzliche Haltung von Minister Lewentz, den Personalaufwuchs mittel- und langfristig über Neueinstellungen zu gewährleisten. Es ist aber genauso sinnvoll, den noch sinkenden Personalstand mit Lebensarbeitszeitverlängerungen zu überbrücken, bis die Mehreinstellungen wirksam werden.“