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Weitere Hinweise Alimentation

Begründung der Klagen

Mit unserer Information vom 01. August (Link) haben wir euch darüber informiert, welche Optionen es als Reaktion auf die während der Sommerferien erlassenen Widerspruchsbescheide gibt.
Ihr könnt die Bescheide bestandskräftig werden lassen, indem ihr schlicht nichts unternehmt. Oder ihr geht individuell gegen euren Bescheid vor und schlagt den Weg des Klageverfahrens ein. Hierzu müsst ihr die Klage fristgemäß erheben und nach Aufforderung durch das Gericht begründen. Für beides stellen wir euch auf der Homepage Mustertexte bereit. Wir weisen nochmals darauf hin, dass wir im Rahmen der Rechtsschutzregularien der GdP die sorgsam ausgewählten 13 Musterverfahren unterstützen. Die entstandenen und entstehenden Kosten für euer Klageverfahren müsst ihr selbst tragen.

FAQ

Und noch ein wichtiger Hinweis, wir werden ab sofort die verfahrenstechnischen Hinweise in das FAQ auf unserer Homepage zur Verfügung stellen, schaut dort immer wieder mal vorbei. Wir schreiben dann nicht jede weitere Information in den großen Verteiler. Ihr findet das, was wir haben, zeitnah auf der Homepage. Als nächstes werden wir dort eine Info zum Thema „ruhend Stellen der Bescheide“ hinterlegen. Hier ist der Weg: Link zu den FAQ´s

„Ihr könnt mir glauben, dass auch ich mich geärgert habe, dass die ablehnenden Bescheide des LfF ausgerechnet zu Beginn der Sommerferien in den Briefkästen lagen. An einen Zufall will ich da nicht glauben.

Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass unsere Besoldung amtsangemessen ist, dafür haben wir breit durch die Besoldungsgruppen und familiären Situationen gestreut, Musterklägerinnen und Musterkläger herausgesucht und betreuen diese Verfahren mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz. Ich bitte euch aber auch um euer Verständnis, dass wir nicht alle Beamtinnen und Beamten im Klageverfahren betreuen können, da dies zu horrenden Summen führen würde. Unser Ziel ist es, dass von dem Ergebnis der Musterklagen alle etwas haben sollen.“