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2 Jahre GAP und mitten in der Pandemie

*** 9-Stunden Nachtdienste müssen möglich sein; *** Zusatzdienste gutschreiben

Mainz.

Zwei Jahre nach Einführung der Arbeitszeitmodelle im Kontext „GAP“ sollte die erste der drei Evaluationsrunden GAP eigentlich im Frühjahr 2020 durchgeführt werden. Doch es kam anders. Corona forderte die Polizei an vielen Stellen und die Befragung rückte in den Hintergrund. Wenn wir aber die Evaluation verschieben, müssen wir uns aktuell mit den Zusatzdiensten beschäftigen, denn auch hier hat sich etwas geändert.

Historie zur Evaluation

Die Vereinbarung zwischen dem Hauptpersonalrat und dem MdI aufgrund derer die Wechselschichtdienstmodelle landesweit zum 1.1.2019 angepasst wurden, enthält unter § 8 die Vereinbarung darüber, dass die Regelungen der Vereinbarung begleitet und evaluiert werden und nach zwei Jahren von der AG GAP vorgelegt werden. Hier sollen die Auswirkungen auf die Mitarbeiter:innen erhoben werden, wie steht es um Arbeitszufriedenheit, die Motivation, das Wohlbefinden und die Auswirkungen auf die Gesundheit im umfassenden Sinne der betroffenen Kolleg:innen.

In diesem Zusammenhang wurde ein „objektiver Erhebungsbogen“ durch das MdI eingesetzt, welcher verschiedene Daten durch die AG GAP monatlich für jede Dienststelle erheben sollte, z.B. wie oft 12-Stunden-Dienst verrichtet wurden. Nach unserem Kenntnisstand wurde dieser Bogen dem HPRP nicht zur Mitbestimmung vorgelegt, weil man keinen Zustimmungsgegenstand gesehen hat. Bei uns kam zu dem Bogen Kritik an der Validität und Aussagekraft an, sodass wir dessen Aussetzung erbeten haben. Die eigentliche Evaluation (Befragung) wurde in einem Konzept niedergeschrieben. Dieses Evaluationskonzept, das die Bedingungen für die Ausschreibung enthielt, wurde Mitte des Jahres dem Hauptpersonalrat vorgelegt und erfuhr eine formelle und breite Zustimmung.
Die daraufhin gestartete Ausschreibung gewann die Firma AHAB-Akademie aus Berlin, die bei der Präsentation ihres Produktes in Mainz einen sehr guten Eindruck machte. Nachfolgend wurde diese Firma beauftragt, die Evaluation auch durchzuführen. Beginn sollte im Frühjahr 2020 sein, drei Abfrageetappen mit je ca. 100 Fragen waren geplant.


Dann kam Corona

Nach einigen Wochen Pandemiebewältigung drängte die Frage, was mit der Evaluation passieren soll. Das Votum war, die Pandemie abzuwarten und dann in die Evaluation einzusteigen. Aufgrund der langen Dauer wurde zu guter Letzt der Leiter der Firma AHAB, Herr Dr. Kauffeldt, gebeten, eine wissenschaftliche und fachliche Einschätzung zu der Frage abzugeben. Er kommt in seinem Schreiben vom 11.12.20 an das MdI zu der Feststellung: “Eine gute wissenschaftliche Untersuchung muss auch immer im Vorfeld definieren, ob der gewählte Untersuchungszeitraum die Realität der Zukunft widerspiegelt. Dies muss ich zum jetzigen Zeitpunkt mit den mir vorliegenden Informationen als Wissenschaftler verneinen.“

In der Fachlichkeit nachvollziehbar, in der Sache wirft uns dies zurück. Die Haltung der GdP ist klar: die Befragungsergebnisse im Zusammenhang mit GAP sind essentiell für die Gestaltung der Rahmenbedingungen des Wechselschichtdienstes in Zukunft.


9-Stunden-Nachtdienste können erste Maßnahme zur Entlastung sein

In der ersten Etappe der Evaluation sollte auch die Frage unter die Lupe genommen werden, ob die Dauer von neun Stunden für die Nachtdienste eine Entlastung für die besonders belastenden Spätdienste bietet. Die uns durch euch im Rahmen der weit über 60 Dienststellenbesuche im Land im Jahr 2019 vorgetragenen Argumente lassen zumindest darauf schließen.
Kommt man nach einem turbulenten Spätdienst erst gegen Null Uhr zu Hause an und muss am nächsten Morgen für die Familie früh wieder raus, kann der eh sehr belastende Spätdienst zur Plage werden.


Zusatzdienste

In der ersten Phase des Lockdown wurde landesweit die Entscheidung getroffen, dass aufgrund der erforderlichen Dienstplangestaltungen keine Minusstunden für die Kolleg:innen anfallen. Diese Regelung diente dem Gesundheitsschutz und wurde durch die GdP begrüßt. Nun befinden wir uns wieder und bereits seit längerem in einer Phase des Lockdowns und wir können nachvollziehen, dass sich die Gesamtumstände u.a. zum Einsatzgeschehen als auch im Aufkommen von Straftaten verändert haben. Aber eben nicht in Gänze. Spätestens seit Jahresbeginn wird uns die Lage als „ruhig“ beschrieben. So ruhig, dass auf die Zusatzdienste verzichtet werden könnte. Denn diese sorgen für Situationen der Durchmischung und bergen damit Risiken. Die baulichen Situationen haben sich ja nicht geändert, oft gibt es z.B. nur eine Toilette in einer Etage, tagsüber zu wenige Büros für den WSD, das Material wird zentral gelagert. Daher fordern wir, dass der WSD nur die geplanten Dienste im Schichtmodell verrichtet und die Zeiten für die Zusatzdienste gutgeschrieben werden, ohne dass sie angetreten werden müssen.


GdP-Forderungen bei einer späteren Evaluation

Steffi Loth, GdP-Landesvize fordert: „In Anbetracht der massiven Umstellungen und Einschränkungen, die die Kolleg:innen durch die Umstellung auf die neuen GAP-System hinnehmen mussten, fordern wir weiter eine Möglichkeit, nachts auch neun Stunden Dienst verrichten zu können, wenn die Belegschaft dies will. Ein Entgegenkommen in dieser Sache wäre ein wichtiges Signal an Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen des Wechselschichtdienstes.
Beim Thema Zusatzdienste brennt es den Kolleg:innen ganz schön unter den Nägeln. Hier muss jetzt mal was passieren.“

„Die Erfüllung dieser wichtigen gewerkschaftlichen Forderung wäre ein wichtiger Punkt auf dem Weg alle Vereinbarungen zu GAP umzusetzen. Die Dienstvereinbarung beinhaltet noch ein paar offene Baustellen, die zwei Jahre nach dem Start der neuen Arbeitszeitmodelle in die Waagschale gehören, das sind das Lebensarbeitszeitkonto und die (Freie) Heilfürsorge, wir sind noch nicht am Ende des Prozesses“, so Sabrina Kunz, „und wenn die Evaluation GAP wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden kann, erachte ich es als höchste Zeit, die Zusatzdienste aus dem gleichen Grund landesweit so lange auszusetzen, bis die Pandemie-Lage bewältigt ist. Die Kolleginnen und Kollegen der operativen Dienste können – was in anderen Bereichen mehr als richtig ist - nicht im Homeoffice arbeiten, können nicht die Kernarbeitszeit aussetzen, um sich um ihre Familie, das Homeschooling ihrer Kinder oder einfach nur die Organisation ihres Lebens zu kümmern. So stehen sie auf der einen Seite vor der planerischen Herausforderung, ihre Zusatzdienste erbringen zu müssen, während sie auf der anderen Seite die Herausforderung zu bewerkstelligen haben, ihr Privat- und Familienleben zu organisieren.“


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