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GdP gibt Stellungnahme zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes ab

„Übernahme des Tarifergebnisses richtig, reicht nicht um Besoldungsrückstände zu kompensieren.“

Mainz.

In ihrer Stellungnahme zum LBVAnpG 2015/2016 begrüßt die GdP, dass die Landesregierung den Tarifvertrag auch für die Beamtinnen und Beamte und die Versorgungsempfängerinnen und -Empfänger übernehmen will.

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