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GdP fordert erneut den Einsatz der Bodycam in Wohnungen

Technische Weiterentwicklungen der Körperkameras müssen auch in Rheinland-Pfalz nutzbar und verwertbar sein

Mainz.

Loth: „Wir fordern die Mitglieder des rheinland-pfälzischen Innenausschusses auf, sich im Sinne der Sicherheit für die Kolleg/-innen für die rechtliche Möglichkeit des Einsatzes der Bodycam in Wohnungen und anderen nicht öffentlichen Orten, einzusetzen. Die Delikte Gewalt gegen Polizeibeamt/-innen liegen auf einem Höchststand, da muss der mögliche Schutz ebenfalls mitwachsen.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird am heutigen Tag im Innenausschuss ihr Statement zu zwei Gesetzesinitiativen der Opposition abgeben. Erneut fordert die GdP, den Einsatz der Bodycam in Wohnungen und anderen nicht öffentlichen Orten (z.B. Polizeidienststellen) möglich zu machen. Die Fälle von „Gewalt gegen Polizeibeamte“ sind von 2021 auf 2022 um 27,79% angestiegen. Wir haben 7.243 geschädigte Polizeibeamt/-innen zu verzeichnen. D.H. im Jahr 2022 wurde jede Kraft im operativen Dienst mindestens einmal Opfer eines „Gewalt gegen Polizeibeamte“-Delikts, statistisch betrachtet. Bei einem großen Teil der Gewalthandlungen, konkret bei 20,95%, ist der Tatort das Privathaus oder die Wohnung. Ein weiterer Teil, der nicht im öffentlichen Raum stattfindet, sind die Tatorte Polizeidienststelle, der Anteil liegt bei 10,44%, hier enden oft z.B. Ingewahrsamnahmen und Festnahmen sowie die allermeisten Blutprobenentnahmen.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die guten Erfahrungen im Nachbarland Nordrhein-Westfalen, dort ist das Aufzeichnen in Wohnungen zulässig und durch eine entsprechend höherer Voraussetzung und den Richtervorbehalt in die passende Balance zu dem Eingriff in das Grundrecht Unverletzlichkeit der Wohnung gebracht worden.

Zu den technisch neuen Möglichkeiten gehört das Pre-Recording, wodurch die oft sehr wesentlichen Sekunden vor dem Ereignis aufgezeichnet werden, was den oft sehr dynamischen Einsatzsituationen gerecht würde. Insbesondere fordert die GdP die Verwendungsmöglichkeit des automatisierten Auslösens bei Erkennung eines Schussknallgeräusches, hier verweisen wir auf den brutalen Mord an unserer Kollegin und unserem Kollegen in Kusel. Hier hätte diese Funktion zu einer automatisierten Auslösung geführt.

„Die neuen technischen Möglichkeiten der Körperkamera, wie das automatisierte Auslösen und die Standortbestimmung per GPS nicht nutzen zu können, tut einem ja schon körperlich weh, hier muss dringend eine Rechtsgrundlage her“, wiederholt die Landesvorsitzende Stefanie Loth.