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Bisherige Ruhepausenregelung wird zunächst verlängert

Die zähen Verhandlungen zwischen der GdP, bzw. ihren Vertretern im Bundespolizeihauptpersonalrat, mit dem Bundesinnenministerium und dem Präsidium zugunsten eine beschäftigtenfreundlichen Ruhepausenregelung dauern noch weiter an. Die gegenwärtige Ruhepausenregelung wird daher zunächst bis zum 30.06.2018 verlängert, um für die Kolleginnen und Kollegen weiterhin für Rechtssicherheit zu sorgen. Durch einen Erlass vom 9. Mai 2017 wurde im […]

Die zähen Verhandlungen zwischen der GdP, bzw. ihren Vertretern im Bundespolizeihauptpersonalrat, mit dem Bundesinnenministerium und dem Präsidium zugunsten eine beschäftigtenfreundlichen Ruhepausenregelung dauern noch weiter an. Die gegenwärtige Ruhepausenregelung wird daher zunächst bis zum 30.06.2018 verlängert, um für die Kolleginnen und Kollegen weiterhin für Rechtssicherheit zu sorgen.

Durch einen Erlass vom 9. Mai 2017 wurde im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern festgelegt, dass zukünftig überall Pausen im täglichen Dienst zu machen sind, die nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Weil eine solche zeitlich vorab festzulegende Pause für die KollegInnen der Bundespolizei im Schichtdienst völlig unmöglich ist (wie alle diejenigen, die solchen Dienst schon einmal geleistet haben, wissen) konnte die GdP erreichen, dass die Bundespolizei bis zu einer endgültigen Entscheidung zunächst bis zum 31.12.2017 von dieser Regelung ausgenommen wird, das gilt nun auch zunächst in 2018 weiter, bis eine gemeinsame Neuregelung vereinbart ist. Einen entsprechenden Erlass hat nun die zuständige Abteilung im BMI veröffentlicht.

Die GdP fordert eine endgültige Herausnahme der Bundespolizei aus dem Kreis der in dem BMI-Erlass genannten Bereiche. Zudem haben wir angeregt, die Dienstgruppen und vergleichbare Bereiche in den Anwendungsbereich des § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AZV aufzunehmen, um die Pause wegen der Nichtplanbarkeit und jederzeit möglichen Unterbrechung dauerhaft als Dienst anzurechnen.

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