GdP S-H: Polizei muss Handeln von Regierung und Polizeiführung vertrauen können
Kriminalitätsentwicklungen und Terrorgefahr hätten die Innere Sicherheit zu einem sehr wesentlichen gesellschaftlichen, politischen Thema gemacht. Aus GdP-Sicht ist in diesem Bereich immer auch die Prävention von hoher Bedeutung: Die Polizeigesetze der Länder, in Schleswig-Holstein das Landesverwaltungsgesetz (LVwG), dienen diesem präventiven Schutz der Rechtsgüter „Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum“. Im Gegensatz dazu dient das Strafprozessrecht der Verfolgung von Straftaten. Negativ ausgedrückt kommt dies erst zu einem Zeitpunkt zum Tragen, „wenn es eigentlich schon zu spät ist“!
Länderübergreifende Harmonisierung der Polizeigesetze
Deshalb fordert die Gewerkschaft der Polizei:
• Eine länderübergreifende Harmonisierung der Polizeigesetze
• Hinreichend bestimmte gesetzliche Handlungsgrundlagen
• Vielfältige Verbesserungen zur präventiv notwendigen Überwachung von Telekommunikation und Telemedien
• Schaffung von Schleierfahndungsmöglichkeiten im Grenzbereich – die jüngsten Änderungen des § 180 LVwG rückgängig machen
• Verbesserung und Konkretisierung von Möglichkeiten zur offenen Videoüberwachung auch durch den Einsatz von Drohnen
• Absenkung der Anforderung zur Anlage von Kriminalakten.
Die Kriminalaktenanlage ist in Schleswig-Holstein mit schwierigen Prognoseanforderungen verbunden, das bewirkt verhältnismäßig wenig angelegte Akten und möglichweise wichtigen Informationsverlust.
Die Terrorübung Pandora im vergangenen Monat hat deutlich gezeigt, dass neben vielen ethischen auch weitere rechtliche Fragen zu diskutieren sind:
• Gibt es für Polizeibeamte eine Pflicht zu Aufopferung?
• Beim Vorgehen gegen Terroristen muss leider über die gezielte Tötung rechtlich und ethisch diskutiert werden.