GdP Bundespolizei: Zuständigkeitsdschungel in der Luftsicherheit ist unverantwortlich
Kompetenzen der Luftsicherheitsaufgaben in Bundeshand bündeln
Die Gewerkschaft macht sich daher für eine Bündelung der Kompetenzen der Luftsicherheitsaufgaben in Bundeshand stark. Statt privater Sicherheitsfirmen sollten Beschäftigte einer neu zu gründenden Bundesanstalt für Luftsicherheit mit den Aufgaben betraut werden. Private Dienstleister waren in den vergangenen Monaten regelmäßig in der Kritik, nachdem das Luftfahrtbundesamt bei Kontrollen in 40 Prozent der Fälle Mängel festgestellt hatte. Die Bundespolizei, die an vielen Großflughäfen für die Luftsicherheit zuständig ist, und die privaten Dienstleister bestellt, hat Einsatz und Sicherheitsüberprüfung des externen Personals keinen unmittelbaren Einfluss.
„Es kann nicht sein, dass ein Wirtschaftsunternehmen allein über Einstellung, Ausbildung und Fortbildung entscheidet, die Bundespolizei aber für deren Handeln die Verantwortung trägt. Was wir brauchen, sind überschaubare Strukturen mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und den unmittelbaren Zugriff auf die Mitarbeiter. Die Sicherheitsüberprüfung, Einweisung und Fortbildung der Beschäftigten muss in eine Hand beim Staat. So könnten wir auch endlich feststellen, wer mit einer Bordkarte tatsächlich in ein Flugzeug steigt. Denn Beschäftigte eines Bundesamtes wären auch im Rahmen einer Aufgabenzuweisung zu Identitätsfeststellungen befugt“, fordert Radek.
„Es kann nicht sein, dass ein Wirtschaftsunternehmen allein über Einstellung, Ausbildung und Fortbildung entscheidet, die Bundespolizei aber für deren Handeln die Verantwortung trägt. Was wir brauchen, sind überschaubare Strukturen mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und den unmittelbaren Zugriff auf die Mitarbeiter. Die Sicherheitsüberprüfung, Einweisung und Fortbildung der Beschäftigten muss in eine Hand beim Staat. So könnten wir auch endlich feststellen, wer mit einer Bordkarte tatsächlich in ein Flugzeug steigt. Denn Beschäftigte eines Bundesamtes wären auch im Rahmen einer Aufgabenzuweisung zu Identitätsfeststellungen befugt“, fordert Radek.