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GdP aktiv für zuverlässige BVA-Auszahlungspraxis

Seit Längerem gibt es Probleme bei der Auszahlung von unständigen Bezügen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dies betrifft alle Bezüge- und Gehaltsberechnungen von KollegInnen, bei denen es zu unständigen Zahlungen kommt, oder besser: kommen sollte. Probleme stellten wir auch bei der Berechnung von Urlaubs- und Krankengeld oder der Zahlung von Abnutzungsentschädigungen fest. So sind z.B. Beschäftigte […]

Seit Längerem gibt es Probleme bei der Auszahlung von unständigen Bezügen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dies betrifft alle Bezüge- und Gehaltsberechnungen von KollegInnen, bei denen es zu unständigen Zahlungen kommt, oder besser: kommen sollte. Probleme stellten wir auch bei der Berechnung von Urlaubs- und Krankengeld oder der Zahlung von Abnutzungsentschädigungen fest. So sind z.B. Beschäftigte des Fluggastkontrolldienstes/Luftsicherheitsassistenten, Bundespolizeiliche Unterstützungskräfte, Beschäftigte der Pförtner-/Wächter- und Empfangsdienste, der eigenen Küchenbetriebe und Andere hiervon ständig betroffen.

Die GdP hat sich daher mit einem Schreiben mit konkreten Beispielen an den Bundespolizeipräsidenten gewendet.

Beispiel 1, Teilzeitbeschäftigte (20 h/Woche):
Die Dezemberzahlung wurde als Abschlag i. H. v. 950 € gezahlt, jedoch ohne dass dies auf der Gehaltsbescheinigung ausgewiesen war. Bei der Zahlung im Januar gab es dann einen Abzug in Höhe von 950 €, so dass nur ca. 700 € ausgezahlt wurden. Das BVA behauptet, dass die Kollegin seit dem 26. Oktober erkrankt sei. Die Inspektion behauptet wiederum keinen Krankenschein gesendet zu haben. Dazu kommt noch Urlaub vom 27.-29.12.2016.

Beispiel 2, Beschäftigte am Flughafen Düsseldorf:
– 2 Tage krank und 2 Tage Urlaubsbezüge fehlen im Dezember 2016
– 1 Tag krank und die komplette DuZ fehlen auf der Gehaltsabrechnung

Beispiel 3, BUK aus der Direktion Pirna:
– Die Abnutzungsentschädigung für Juli 2013 bis Juli 2014 fehlen
– Am 03.05.16 wurde durch Ref. 73 die Zahlung durch das BVA veranlasst
– Stand 1. März 2017: kein Zahlungseingang

Beispiel 4, Pförtner/Wächter an der Akademie und in den AFZ:
Komplette DuZ-Zahlungen einiger Beschäftigter fehlen seit Monaten völlig. Diese werden dann einmalig gezahlt. In den weiteren Monaten werden die Zahlungen dann wieder nur temporär geleistet.

Die vorgenannten Beispiele sind nur ein kleiner Auszug aus der tatsächlich sehr häufig bestehenden Problematik. Das Thema der zeitlich stark verzögerten und teilweise auch fehlerhaften Auszahlung hatte die GdP dem Präsidenten bereits mehrfach in persönlichen Gesprächen geschildert. Dramatisch ist: Die vorgenannten Kolleginnen und Kollegen gehören ohnehin nicht zu den Großverdienern in der Bundespolizei. So trifft es die Betroffenen umso schmerzlicher, wenn wiederholt Zahlungen von Bezügebestandteilen, die einen nicht unwesentlichen Teil des Gehaltes ausmachen, nicht, nur teilweise oder zeitlich stark verzögert ausgezahlt werden.

Weitergehend sind hier auch die Berechnungen und Zahlungen der Beihilfe unserer bereits pensionierten Kolleginnen und Kollegen zu nennen. Auch hier gibt es nachweislich exorbitante Bearbeitungszeiten, bei denen es zum Teil um fünfstellige Beträge geht.

Es lässt sich für uns ein ursächliches Problem lokalisieren: Der Stellenabbau der bundespolizeieigenen Bezügeberechner vor Ort und eine bis heute nicht effizient funktionierende Bearbeitungs- und Systemumstellung zum Dienstleistungszentrum (DLZ) des BVA. Auch haben wir wahrgenommen, dass falsche Vordrucke verwendet wurden, der Postweg der unständigen Bezügeberechnung sehr lange dauert sowie wohl auch ein hoher Krankenstand beim DLZ herrschen soll.

All diese vorgenannten Gründe bekommen die Kolleginnen und Kollegen auf Nachfrage oftmals mitgeteilt, warum es keine oder nur verzögerte Zahlungen gibt. Aus Datenschutzgründen erhält auch nur jeder unmittelbar Betroffene Auskunft beim BVA. Dort sind die Ansprechpartner oftmals nicht erreichbar und können, wenn sie erreichbar sind, zu den Einzelheiten der eingereichten Abrechnungen der Bundespolizeibehörden kaum Auskunft geben, da sie ja lediglich das Eingereichte abrechnen. Nachfragen zu den einzelnen Stunden, wann und wo geleistet usw. ist häufig nicht möglich.

Aus unserer Sicht wird in dieser Verteilung der Zuständigkeiten die Hauptverantwortlichkeit des Arbeitgebers vernebelt. Denn eine korrekte, termingerechte und vollständige Gehaltszahlung gehört zu den arbeitsvertraglichen Pflichten der Arbeitgeberseite. Das Bundespolizeipräsidium darf sich aus unserer Sicht nicht darauf zurückziehen, dass die „Schuldigen“ im BVA säßen. Die Arbeitgeberpflicht ist gleichzusetzen mit der Pflicht des Arbeitnehmers auf Erfüllung der Arbeitsleistung.

Die Verantwortung, einschließlich der daraus resultierenden Folgen, wie eine evtl. Zahlung von Verzugszinsen usw., liegt ausschließlich bei der Arbeitgeberseite, der Bundespolizei. Wer letztlich die Auszahlung abwickelt, spielt dabei keine Rolle.
Unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen erfüllen beständig und mit großer Zuverlässigkeit ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Die GdP regt daher an, dass das hoffentlich „temporäre“ Problem mit der Zahlung von Abschlägen in Höhe der offenen Gehaltsforderungen und der Einrichtung einer extra einzurichtenden „Handkasse“ gelöst wird, um schnellstmöglich wirkungsvolle Abhilfe zu schaffen. Alternativ könnte als „ad hoc“-Lösung eine sofort einzurichtende eigene Servicestelle in den Behörden der Bundespolizei die derzeit fehlende notwendige Beratung sicherstellen.

Die Gesamtproblematik kann unseres Erachtens grundsätzlich nur durch eine Verkürzung der Instanzenwege behoben werden. Letztlich bedeutet das, dass die Bundespolizei zur Bearbeitung von Stundennachweisen und zur Informationen in Sachen Gehalts-, Sozial- und Urlaubs/Sonderurlaubsfragen im Allgemeinen zwingend wieder zu einer eigenen Gehalts- und Bezügeberechnung zurückkehren sollte. Nur wenn sofort gehandelt wird kann sichergestellt werden, dass das derzeit vorherrschende Informationsdefizit bei den Beschäftigten auf der einen Seite und die offensichtlich nicht funktionierende Zusammenarbeit der BPOL mit dem BVA für die eigenen Beschäftigten endlich zufriedenstellend gelöst wird. Nur so kann aus unserer Sicht das verloren gegangene Vertrauen in den Arbeitgeber Bundespolizei wieder hergestellt werden.

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