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Unsere Gewerkschaftshighlights 2017!

Highlight # 1: Einsatz für bessere Ausstattung Die polizeilichen Lagen der letzten Jahren (insbesondere KLE) erfordern die konsequente Fortentwicklung aller Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer KollegInnen. Daher hat die GdP ein umfassendes Forderungspaket zur Ausstattung aufgestellt und sich im GdP-geführten Bezirkspersonalrat mit einem Initiativantrag dafür stark gemacht: Wir wollen ballistischen Schutz gegen Beschuss mit […]

Highlight # 1: Einsatz für bessere Ausstattung
Die polizeilichen Lagen der letzten Jahren (insbesondere KLE) erfordern die konsequente Fortentwicklung aller Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer KollegInnen. Daher hat die GdP ein umfassendes Forderungspaket zur Ausstattung aufgestellt und sich im GdP-geführten Bezirkspersonalrat mit einem Initiativantrag dafür stark gemacht:
Wir wollen ballistischen Schutz gegen Beschuss mit Sturmgewehren (militärische Munition), d.h. Schutzwesten/Aufwertungssysteme der SK IV/SK IV Plus, ballistische Helme und Schutzschilde der SK IV sowie ballistische Schutzbrillen. Zudem braucht es die Einführung eines kompakten Sturmgewehres oder einer durchschlagkräftigen Maschinenpistole als Poolausstattung sowie von Hartkerngeschossen 9 mm x 19 für die MP5. Außerdem keine Aufrüstung aller 8.000 MP5, sondern nur der ca. 2.000 MP 5 der neuesten Generation! Die so gesparten Kosten sollen für die Beschaffung neuer Waffen und Munition genutzt werden.
Außerdem fordern wir die Beschaffung von sondergeschützten Fahrzeugen, die Zurverfügungstellung geeigneter Trainingssysteme, -umgebungen, Raumprogramme und Ausstattungsnachweisungen zum Training KLE sowie die vollständige Umsetzung der zugesagten Beschaffung von Reservemagazine für die P30.

Highlight # 2: Zusätzlich 800 Hebungen für die Bundespolizei

Foto: Petra Bork/pixelio.de

Die GdP setzte zur Überraschung von Bundesinnenministerium (BMI) und Bundespolizeiführung im Herbst 2016 im Parlament 800 Hebungen und damit echte Aufstiegschancen aus dem mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst durch: 2017 starteten die bundesweiten Ausschreibungen für 400 der beschlossenen 800 zusätzlichen Hebungsdienstposten. Die zweite Hälfte folgt in 2018 – beide Margen jeweils prozentual auf die Behörden verteilt.
Dass es zu 800 zusätzlichen Hebungen gekommen ist, war ein hartes Stück Arbeit in unserer politischen Arbeit. Selbst Bundespolizeipräsident Dr. Dieter Romann hatte in dieser Woche bereits anerkannt, dass die Durchsetzung dieser Hebungen eine ausschließliche Leistung der GdP war.

Highlight # 3: 6.000 Beförderungen im Haushaltsjahr 2017
Mit großem Erfolg hat sich die GdP für mehr Beförderungen eingesetzt: Insgesamt standen der Bundespolizei 2017 über 6.000 Beförderungen zur Verfügung. Davon 5.769 Beförderungen für PolizeivollzugsbeamtInnen und weitere 381 für VerwaltungsbeamtInnen.
Diese Beförderungen sind endlich auch eine Anerkennung für die hohen Belastungen, denen unsere Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt sind! Außerdem machten die o.g. 800 Plus-Aufsteiger weitere 800 Beförderungen frei!

Highlight # 4: Neue Erschwerniszulagenverordnung

Sven Hüber, Boris Franßen-Sanchez de la Cerda (Besoldungsreferatsleiter BMI) und Heinz Selzner.

Die am 29.03.17 vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung der (EZulV) Erschwerniszulagenverordnung sieht sowohl eine Erhöhung der Zulage bei bereits bestehenden Regelungen als auch die Aufnahme weiterer ausgleichwürdiger Erschwernistatbestände vor. Damit kam das Bundeskabinett langjährigen Forderungen der GdP nach. Anfang des Jahres hatten wir eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingebracht und uns auch persönlich beim Beteiligungsgespräch dafür stark gemacht.
Die monatlichen Zulagen für bestehende Verwendungen wurden in der Folge für verschiedene Beschäftigtengruppen angepasst. U.A. in der GSG 9, dem Zollfahndungsdienst, für Flugsicherheitsbegleiter oder für in einer Mobilen Fahndungseinheit oder als Tatbeobachter in einer Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft eingesetzte Operativtechniker. Außerdem wurde auf Druck der GdP eine neue Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen“ geschaffen. In einigen anderen Punkten besteht noch Verbesserungsbedarf. Wir bleiben dran!

Highlight # 5: Erster Kollege profitiert von neuen Schmerzensgeldregelungen

Foto: cameraobscura/pixelio.de

Im Sommer 2016 hatte die GdP durch zahlreiche politische Gespräche und hartnäckigen Einsatz in einem Beteiligungsgespräch wesentliche Verbesserungen bei der Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen durchgesetzt. 2017 bestand die Neuregelung ihren ersten Praxistest: Im ersten Verfahren bundesweit konnte ein GdP-Kollege der Bundespolizei davon profitieren!
Ihm waren von dem zuständigen Landgericht ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 21.000 Euro zuerkannt worden. Mit Rechtschutz durch den GdP-Bezirk Bundespolizei stellte der Beamte seinen Antrag über Erfüllungsübernahme an das zuständige Service-Center der Generalzolldirektion, der positiv entschieden wurde.

Highlight # 6: Aktion „Solidarität mit G20 Polizisten“
Die massiven Angriffe gewaltbereiter extremistischer Gruppierungen auf PolizistInnen beim G20-Gipfel in Hamburg waren schockierend und in diesem Ausmaß bislang unbekannt. Traurige Bilanz: Über 800 der 23.000 eingesetzten KollegInnen wurden verletzt. Gemeinsam mit der GdP rief die BILD-Zeitung daher die Aktion „Solidarität mit G20-Polizisten“ ins Leben. Geld- und Sachspenden, unter anderem von tausenden Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen gingen daraufhin bei den Initiatoren ein.
Mit diesen Spenden konnte u.A. die Bundespolizeistiftung verletzten Kolleginnen und Kollegen, die im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel einen Dienstunfall gemeldet haben, als Beitrag zur Genesung eine Sachzuwendung für einen Erholungsaufenthalt eigener Wahl zukommen lassen: Ein Hotelgutschein der TUI für die/den Kollegin/en, Partner/in und Kinder sowie zwei Freifahrtscheine der Deutschen Bahn in der 1. Klasse.

Highlight # 7: Voller Einsatz für das Diensthundewesen
Nachdem Einschnitte im Diensthundewesen zu befürchten waren, haben wir unsere GdP-Forderungen für diesen wichtigen Arbeitsbereich formuliert: Wir stellen uns entschieden gegen eine Reduzierung des ODP-Soll im Diensthundewesen und wollen, dass das ODP-Ist an Diensthunden endlich auf 100% erhöht wird. Außerdem gilt es, vermehrt Sprengstoffspürhunde ankaufen und ausbilden sowie entsprechende Stellenausschreibungen der „KSB zgl. DHF“ bundesweit zu starten. Diensthundelehrwarte müssen mit einem Diensthund ausgestattet werden. Zudem gilt es, Rauschgiftspürhunden in der BPOL zu etablieren, die Aus- und Fortbildung zu stärken und eine zentralen Fachstelle auf Ebene des BPOLP zu etatisieren.
Parallel zur Veröffentlichung unserer Forderungen haben wir außerdem auf Facebook unsere begleitende Kampagne „„Bello“ braucht Verstärkung!“ gestartet. Die Resonanz war überwältigend: Binnen kürzester Zeit hatten wir 200 Diensthundefotos geschickt bekommen, 330 Likes und insgesamt rund 45.000 Menschen mit der Aktion erreicht. Ein deutliches Zeichen FÜR das Diensthundewesen in Bundespolizei und Zoll!

Highlight # 8: Stellenhebungen im Tarifbereich
Bei den Haushaltsverhandlungen für das Haushaltsjahr 2017 konnte eine deutliche Verbesserung des Kassenanschlags Tarif erreicht werden. So ergeben sich für Tarifbeschäftigte zahlreiche Höhergruppierungsmöglichkeiten. Allein in der Bundespolizeiakademie konnten 114 Stellenhebungen vollzogen werden, auch im Bereich der Bundesbereitschaftspolizei waren es über 100 Höhergruppierungen.
Außerdem war der GdP- und DGB-Rechtschutz erfolgreich: So wurde beispielsweise im Fall eines Waffenmechanikermeisters eine Eingruppierung nach EG 9a erstritten werden. Aus dem Urteil ergeben sich außerdem für weitere Höhergruppierungsfragen viele praktische Hinweise. Wir bleiben auch in Zukunft dran: Schluss mit der unfairen Sparmentalität bei der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten!

Highlight # 9: Regelungslücke bei Abnutzungsentschädigung für das Tragen ziviler Kleidung geschlossen

Foto: Jürgen Oberguggenberger/ pixelio.de

Im Mit der Abschaffung der LHD wurde der bundespolizeieigene Zentralen Versand für Bekleidung für alle Laufbahngruppen geöffnet. Bislang ungeklärt war jedoch das Verfahren bei der Frage der Abnutzungsentschädigung für das Tragen ziviler Kleidung. Auf Druck der GdP-Fraktion im Bezirkspersonalrat wurde diese Lücke 2017 geschlossen.
Das Bundespolizeipräsidium hat eine Verfügungslage geschaffen, die vorsieht, dass „die zum Tragen der Uniform verpflichteten PolizeivollzugsbeamtInnen auf Antrag eine tägliche Abnutzungsentschädigung in Höhe von 1,20 € erhalten können, wenn die dienstliche Aufgabe in Dienstkleidung nicht durchführbar ist und das Tragen von ziviler Kleidung vom Vorgesetzten angeordnet wurde. Die Regelung gilt analog auch für schwangere Polizeivollzugsbeamtinnen.

Highlight # 10: Durchbruch beim Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst

Foto: Dr. Stephan Barth / pixelio.de

Auf Druck des GdP-geführten Hauptpersonalrats beim BMI wird nun rückwirkend ab November 2015 wird zu 100 % Freizeitausgleich gewährt – sowohl für als Mehrarbeit (§ 88 BBG) angeordneten Bereitschaftsdienst als auch für übrige Zeiten (§ 87 BBG), die als Bereitschaftsdienst absolviert wurden. Bislang wurden hier nur 50 % anerkannt.
Um die Zeiten anerkannt zu bekommen, müssen PolizistInnen keine Ansprüche geltend gemacht haben. Die rückwirkende Gutschrift erfolgt von Amts wegen, alle KollegInnen werden gleich gewertet – auch in Fällen, in denen diesen Zeitraum betreffende Verwaltungsstreit- oder andere (Widerspruchs-)Verfahren bereits erfolglos abgeschlossen wurden. Das BMI beugt sich damit mehreren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts, das entschieden hatte, dass für als Mehrarbeit geleisteten Bereitschaftsdienst Freizeitausgleich im Verhältnis „1 zu 1“ zu gewähren ist – wie es die GdP gefordert hatte.

Highlight # 11: Schutz vor Gewalttaten im StGB verankert
Diese Entscheidung des Bundestages war lange überfällig: Ende April verabschiedete das Parlament das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“.
Die GdP hat über sieben Jahre darum gekämpft, der wachsenden Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ein deutliches Zeichen des Gesetzgebers entgegenzusetzen. Polizisten werden angegriffen und zum Teil schwer verletzt, weil sie Polizisten sind. Sie werden angegriffen und verletzt nicht nur bei Maßnahmen, die sie vollstrecken müssen, sondern auch völlig ohne Anlass, allein, weil sie dieses Amt im Auftrag von Staat und Gesellschaft ausüben. Deshalb richtet sich solche Gewalt auch gegen den Staat und die Gesellschaft selbst. Richtig ist es daher auch, dass die gesetzlichen Änderungen auch für den Einsatz der Feuerwehr und der Rettungsdienste gelten.

Highlight # 12: Hunderte AnwärterInnen entscheiden sich für die GdP!
In diesem Jahr haben sich wieder hunderte Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende aus Bundespolizei und Zoll für eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei entschieden.
Wir sagen DANKE für Euer Vertrauen und freuen uns, dass Ihr nun ein Teil dieses starken Teams seid!
Dass solidarische Zusammenhalt nicht nur bloße Rhetorik ist, zeigen die über 100 GdP-Kolleginnen und -Kollegen die an den Ausbildungsstandorten des Zolls und der Bundespolizei voller Begeisterung in ihrer Freizeit für ihre Gewerkschaft der Polizei geworben haben und den Berufsanfängerinnen und -anfängern gleich mit Rat und Tat zur Seite standen.
Nur als starke Gemeinschaft können wir unsere Ziele erreichen!

Highlight # 13: Verlängerung der bisherigen Ruhepausenregelung

Foto: Jürgen Jotzo/pixelio.de

Die zähen Verhandlungen zwischen der GdP, bzw. ihren Vertretern im Bundespolizeihauptpersonalrat, mit dem Bundesinnenministerium und dem Präsidium zugunsten eine beschäftigtenfreundlichen Ruhepausenregelung dauern noch weiter an. Die gegenwärtige Ruhepausenregelung wird daher zunächst bis zum 30.06.2018 verlängert, um für die Kolleginnen und Kollegen weiterhin für Rechtssicherheit zu sorgen!
Durch einen Erlass vom 9. Mai 2017 wurde festgelegt, dass zukünftig überall Pausen im täglichen Dienst zu machen sind, die nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Weil eine solche Pause für KollegInnen im Schichtdienst völlig unmöglich ist, fordert die eine endgültige Herausnahme der Bundespolizei aus dieser Regelung. Im Zwischenschritt konnte die GdP immerhin die zeitlich befristete Ausnahme von dieser Regelung bis zu einer endgültigen Entscheidung erreichen.

Highlight # 14: GdP-Forderung zur Polizeizulage im Zoll durchgesetzt
Der Streit um die Zahlung der Polizeizulage im Zoll ist juristisch beendet und die Gerichte gaben der GdP Recht! Die GdP hielt die aktuelle Verwaltungsvorschrift von Anfang an für rechtswidrig und kämpfte allein auf weiter Flur – gegen die Verwaltung und den vom Wettbewerber „Bund deutscher Zollbeamter“ geführten Hauptpersonalrat.
Mit Hilfe des GdP-Rechtsschutzes ist nun endgültig geklärt, dass Beamte, die in bestimmten Bereichen der Bundeszollverwaltung eingesetzt werden, einen Anspruch auf die Polizeizulage haben – egal, ob sie im konkreten Fall Waffenträger sind oder nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die VV-BMF-PolZul insoweit unwirksam ist, als sie für die Bediensteten, die in einem priorisierten Bereich eingesetzt sind, die Zahlung der Zulage an darüberhinausgehende Bedingungen (z.B. Waffenträgereigenschaft) knüpft.
Allen Kollegen, die in priorisierten Bereichen arbeiten und aus irgendwelchen Gründen die Zulage nicht bekommen, raten wir umgehend einen Antrag auf Zahlung zu stellen, sonst droht unter Umständen zum Ende des Jahres eine teilweise Verjährung.

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