Gleichstellung ist Arbeit! Erfahrungen und Perspektiven der Gleichstellungsarbeit bei der Polizei
In der Frauengruppe und auf den Gleichstellungstagungen der GdP wurden die Arbeitsbedingungen und die Erfahrungen der Gleichstellungsbeauftragten immer wieder engagiert diskutiert. Dadurch entstand im Bundesfrauenvorstand die Idee, ein Forschungsprojekt zu initiieren, das systematisch verschiedene Aspekte der Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten beleuchtet.
Das Projekt gliederte sich in drei Teile.
Zunächst ging es um die gesetzlichen Rahmenbedingungen als Grundlage der Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten. Hierfür wurden das Bundesgleichstellungsgesetz und die Landesgleichstellungsgesetze der am Projekt beteiligten Bundesländer im Hinblick auf die Ausgestaltung der Beteiligungs-, Einspruchs- und Klagerechte, der Regelungen zu Ressourcen und Entlastung bzw. Freistellung sowie zur Wahl oder Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten miteinander verglichen und in Übersichten dargestellt. Beteiligt waren die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Thüringen und die Bundespolizei.
In einem zweiten Schritt wurden die Sichtweisen der Gleichstellungsbeauftragten zu Erfolgen und Misserfolgen ihrer Arbeit sowie ihre Erfahrungen mit unterstützenden und hinderlichen Faktoren ihrer Arbeit erfragt. Außerdem wurden ihre Empfehlungen und Erwartungen für die Gleichstellungsarbeit der Zukunft gesammelt. Dies geschah in Form von vier Gruppeninterviews.
Drittens wurde schließlich untersucht, welche Unterstützung die Gleichstellungsbeauftragten bislang von der GdP erhalten haben und welche zukünftigen Maßnahmen und Schwerpunkte hilfreich wären. Hierzu wurden öffentliche und GdP-interne Dokumente ausgewertet sowie entsprechende Fragen bei den Gruppeninterviews gestellt.
Das Projekt gliederte sich in drei Teile.
Zunächst ging es um die gesetzlichen Rahmenbedingungen als Grundlage der Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten. Hierfür wurden das Bundesgleichstellungsgesetz und die Landesgleichstellungsgesetze der am Projekt beteiligten Bundesländer im Hinblick auf die Ausgestaltung der Beteiligungs-, Einspruchs- und Klagerechte, der Regelungen zu Ressourcen und Entlastung bzw. Freistellung sowie zur Wahl oder Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten miteinander verglichen und in Übersichten dargestellt. Beteiligt waren die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Thüringen und die Bundespolizei.
In einem zweiten Schritt wurden die Sichtweisen der Gleichstellungsbeauftragten zu Erfolgen und Misserfolgen ihrer Arbeit sowie ihre Erfahrungen mit unterstützenden und hinderlichen Faktoren ihrer Arbeit erfragt. Außerdem wurden ihre Empfehlungen und Erwartungen für die Gleichstellungsarbeit der Zukunft gesammelt. Dies geschah in Form von vier Gruppeninterviews.
Drittens wurde schließlich untersucht, welche Unterstützung die Gleichstellungsbeauftragten bislang von der GdP erhalten haben und welche zukünftigen Maßnahmen und Schwerpunkte hilfreich wären. Hierzu wurden öffentliche und GdP-interne Dokumente ausgewertet sowie entsprechende Fragen bei den Gruppeninterviews gestellt.