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GdP Rheinland-Pfalz zu neuer Tierschutz-Hundeverordnung

Kunz: „Wir plädieren dafür, auf die Expertise der erfahrenen Diensthundeführer:innen zurückzugreifen und auf deren Bedürfnisse zu hören!“

Mainz.

Mit der Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung gelten seit dem 01.01.2022 neue Regelungen, die auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes beruhen. So dürfen nun bei der Erziehung, der Ausbildung und dem Training von Hunden keine Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel mehr eingesetzt werden. Der Tierschutz und das Tierwohl haben insbesondere in einer Organisation, wie der Polizei, die für die Einhaltung von Recht und Gesetz einzustehen hat, einen sehr hohen Stellenwert. Aus Sicht der GdP Rheinland-Pfalz ist eine Versachlichung der Diskussion wichtig. Es gibt ein polizeiliches Bedürfnis an Schutzhunden, die nicht nur dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen dienen, sondern auch für den Dienst am Bürger ein wichtiges und unverzichtbares Einsatzmittel darstellen. Die Polizei Rheinland-Pfalz führt seit Jahrzehnten Diensthunde, die als sog. Schutzhunde ausgebildet sind. Auf diese Schutzhundeausbildung folgt eine entsprechende Spezialhundeausbildung, beispielsweise in den Bereichen Rauschgift oder Sprengstoff.

Bei der Ausbildung zum Schutzhund wurden in der Vergangenheit in bestimmten Situationen sog. Korrekturhalsbänder eingesetzt, welche in Rheinland-Pfalz bereits länger nicht mehr zum Einsatz kommen. Rechtsunsicherheit besteht hinsichtlich der Formulierung „andere für die Hunde schmerzhafte Mittel“. Die Thematik ist sehr komplex. Insofern ist es aus Sicht der GdP Rheinland-Pfalz ratsam, Lösungen zu entwickeln, welche eine rechtskonforme Ausbildung, Erziehung und Trainings der Schutzhunde ermöglichen.

Der Bundesrat befasste sich in der Dezembersitzung und somit vor Inkraftsetzung der neuen Verordnung mit einem zur sofortigen Sachentscheidung vorgelegten Antrag aus Niedersachsen, für den Bereich der dienstlich bedingten Hundeausbildung und -haltung (im Gegensatz zur privaten) Ausnahmeregelungen zu schaffen, welche möglichst rechtssichere Regelungen beinhalten. Es gehe darum, so der niedersächsische Antrag, die jederzeitige Kontrollierbarkeit der Hunde im Einsatzgeschehen zu gewährleisten, da Hunde als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ eingesetzt werden. Um eine solche Ausnahmeregelung zu erlassen, ist eine Änderung des Tierschutzgesetzes erforderlich. Dieser Initiativantrag mit dem Antrag auf sofortige Sachentscheidung fand keine Mehrheit. Die Vorlage wurde zur Beratung an den zuständigen Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz - federführend- und den Ausschuss für Inneres und Heimat – mitberatend –verwiesen.

Die Ausbildung unserer Diensthunde ist seit Jahren davon geprägt, dass Hundeführer:innen und Hund eine vertraute Einheit bilden. Unsere Hunde leben im Haushalt der Hundeführer:innen und werden dort zu “Familienmitgliedern”. Die Diensthundeführer:innen im Land Rheinland-Pfalz verschließen sich nicht vor neuen, tierschutzgerechteren Erziehungs- und Trainingsmethoden.

Landeschefin Kunz: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Hunde nunmehr als Lebewesen gesehen werden. Das Änderungsverfahren der Tierschutz-Hundeverordnung ist nach uns vorliegenden Informationen bewusst ohne Beteiligung des Sach- und Fachverstandes der Polizei erfolgt, der in dieser Thematik zur Versachlichung der Debatte zwingend notwendig gewesen wäre und auch ist. Dies fordern wir uns jetzt ein und eine Fokussierung auf die Bedürfnisse der in diesen Bereichen eingesetzten Kolleg:innen. Unsere Diensthundeführer:innen verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Schutzhunden. Aus diesem Grund erteilen wir einer medial diskutieren Abschaffung der Schutzhunde eine klare Absage und fordern gesetzliche Grundlagen, welche den Erfordernissen an eine möglichst schmerzfreie Hundeerziehung einerseits und den einsatztaktischen Erfordernissen anderseits Rechnung trägt. Dies schließt ausdrücklich auch die Prüfung von Änderungen im Ausbildungsgeschehen mit ein. Aus diesem Grund nehmen wir auf die aktuellen Debatten im Bundesrat und in den Ausschüssen Einfluss. In jedem Fall fordern wir die politischen Verantwortungsträger:innen auf, den diensthundeführenden Behörden – insbesondere auch den Landespolizeien - die Zeit zu geben, sinnvolle und praxisnahe Lösungen zu finden.“

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