GdP BW: Ist der Einsparwille der Politik von Gerechtigkeit und Redlichkeit geprägt?
Das VG Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Dieses muss jetzt entscheiden, ob der Paragraf 23 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetz BW mit dem Grundgesetz vereinbar ist, oder nicht.
Die GdP Baden-Württemberg hat diese Frage bereits bei der Einführung dieser rechtsfernen „Einsparregelung“ beantwortet. Die Einsparung von Personalkosten, durch die Absenkung der Eingangsbesoldung, ist kein sachlicher Grund für den Eingriff in die grundgesetzliche Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn. Leider, so stellt Kirstein im Weiteren fest, ist die Landesregierung in solchen Fällen beratungsresistent. Es sei dabei mehr als ärgerlich, dass der Einsparwille der Parlamentarier ganz offensichtlich nur bei den Beamten zum Tragen kommt. Vielleicht will man, durch die Einsparungen bei den jungen Beamten, auch die jetzt gerade durch den Landtag beschlossenen finanziellen Verbesserungen für die Landtagsabgeordneten kompensieren, so ein Hinweis der GdP auf die sehr unterschiedlichen Vorgehensweisen der Landesabgeordneten.
Das besondere Dienst- und Treueverhältnis wird zunehmend einseitig durch den Dienstherrn und den Landesgesetzgeber ausgestaltet. Hätten wir keine Gewerkschaften, müssten wir sie jetzt erfinden, so das Resümee vom Landesvorsitzenden der GdP.
Die GdP Baden-Württemberg hat diese Frage bereits bei der Einführung dieser rechtsfernen „Einsparregelung“ beantwortet. Die Einsparung von Personalkosten, durch die Absenkung der Eingangsbesoldung, ist kein sachlicher Grund für den Eingriff in die grundgesetzliche Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn. Leider, so stellt Kirstein im Weiteren fest, ist die Landesregierung in solchen Fällen beratungsresistent. Es sei dabei mehr als ärgerlich, dass der Einsparwille der Parlamentarier ganz offensichtlich nur bei den Beamten zum Tragen kommt. Vielleicht will man, durch die Einsparungen bei den jungen Beamten, auch die jetzt gerade durch den Landtag beschlossenen finanziellen Verbesserungen für die Landtagsabgeordneten kompensieren, so ein Hinweis der GdP auf die sehr unterschiedlichen Vorgehensweisen der Landesabgeordneten.
Das besondere Dienst- und Treueverhältnis wird zunehmend einseitig durch den Dienstherrn und den Landesgesetzgeber ausgestaltet. Hätten wir keine Gewerkschaften, müssten wir sie jetzt erfinden, so das Resümee vom Landesvorsitzenden der GdP.