GdP NRW erwartet deutlich schnellere Entscheidungen über Rechtshilfeersuchen
Gemeinsames Lagezentrum
Positiv bewertet die GdP zudem die von den Innenministern angekündigten gemeinsamen Auswerte- und Analyseprojekte zu bestimmten Straftaten und die Initiierung gemeinsamer Ermittlungsverfahren. Grenzüberschreitende Kriminalität gibt es in NRW nicht nur bei den Wohnungseinbrüchen, sondern zum Beispiel auch bei der Sprengung von Geldautomaten und beim Drogen- und Waffenhandel.Zwar gibt es in NRW schon seit vielen Jahren nicht nur ein gemeinsames Lagezentrum, in dem Polizisten aus NRW, Belgien und den Niederlanden zusammenarbeiten, sowie gemeinsame Streifen im Grenzgebiet oder bei den Weihnachtsmärkten, die häufig auch von Niederländern besucht werden, aber die bisherige Form der Zusammenarbeit reicht nicht aus, um grenzüberschreitend tätige Verbrecherbanden nachhaltig zu bekämpfen. „Die Banden operieren international. Deshalb müssen wir ihnen mit einer internationalen Sicherheitsarchitektur entgegentreten“, sagte Plickert.
Dass die Polizei in den drei beteiligten Ländern bei der Strafverfolgung nach anderen Rechtsprinzipien handelt, ist aus Sicht der GdP kein unüberwindliches Hindernis. Während in Deutschland das Legalitätsprinzip gilt, nachdem die Polizei jede ihr bekannt gewordene Straftat verfolgen muss, können die Niederländer ihre Ressourcen auf die Verfolgung bestimmter Tätergruppen konzentrieren. „Entscheidend ist nicht die unterschiedliche Polizeistrategie bei uns und in unseren Nachbarländern, sondern die Frage, ob wir in den kommenden Jahren genug Polizisten für länderübergreifende Ermittlungsgruppen (Joint Investigation Teams) zur Verfügung haben“, sagte Plickert.