Automatisierte Gesichtserkennung - GdP-Vize bei Nachrichtensender N24
Radek: Neue Technik erst auf Wirksamkeit prüfen, dann Regelungen rechtsstaatlichen Grundsätzen anpassen
Transparenz und Akzeptanz
Radek betonte, dass Videoüberwachung nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei nur an Punkten mit einer erhöhten Kriminalitätsbelastung eingesetzt werden solle. Eine flächendeckende Videoüberwachung lehne die GdP ab.
„Es ist für die Polizei von großer Bedeutung, dass polizeiliche Maßnahmen grundsätzlich im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, transparent sind und von der Bevölkerung akzeptiert werden.“ Vor einem möglichen Einsatz einer automatisierten Gesichtserkennung ist es daher dem GdP-Vize zufolge unumgänglich, bestehende gesetzliche Regelungen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie rechtsstaatlichen Grundsätzen anzupassen.
Grundsätzlich sei, so Radek weiter, Videotechnik geeignet, einerseits Täter abzuschrecken wie andererseits die Strafverfolgung von Tätern zu unterstützen. Das gelte auch für die Gesichtserkennung, für die es positive Erfahrungswerte ausländischer Polizeien gebe.
„Es ist für die Polizei von großer Bedeutung, dass polizeiliche Maßnahmen grundsätzlich im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, transparent sind und von der Bevölkerung akzeptiert werden.“ Vor einem möglichen Einsatz einer automatisierten Gesichtserkennung ist es daher dem GdP-Vize zufolge unumgänglich, bestehende gesetzliche Regelungen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie rechtsstaatlichen Grundsätzen anzupassen.
Grundsätzlich sei, so Radek weiter, Videotechnik geeignet, einerseits Täter abzuschrecken wie andererseits die Strafverfolgung von Tätern zu unterstützen. Das gelte auch für die Gesichtserkennung, für die es positive Erfahrungswerte ausländischer Polizeien gebe.
Funktionen inaktiv
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte sich am Donnerstag bei der Bundespolizei über erste Ergebnisse des Prüflaufs informiert. Zuvor war Kritik an der eingesetzten Technik laut geworden. Es könne zu möglichen datenschutzrechtlichen Verstößen gekommen sein. Das Bundesinnenministerium hatte die Vorwürfe vor dem Ministertermin bereits zurückgewiesen.
Es handle sich bei der automatisierten Gesichtserkennung nur um einen Test, betonte der Bundesinnenminister in einer Vor-Ort-Pressekonferenz am Bahnhof Südkreuz. Damit gehe man auf diejenigen Kritiker zu, die vor neuen gesetzlichen Eingriffsbefugnissen genau solche Effizienztests gefordert hätten.
Die freiwilligen Testpersonen hätten umfassende Einwilligungserklärungen abgegeben. Für den Testlauf eingesetzte sogenannte Transponder, die unter anderem zur Identifizierung der Testpersonen dienten, „könnten zwar technisch mehr, solche Funktionen sind aber vorher inaktiv geschaltet worden“, stellte der Minister fest..
Es bestehe daher, so de Maizière, kein Grund, den Testlauf abzubrechen. Zudem könne jeder Freiwillige jederzeit seine Teilnahme an dem Projekt beenden.
Es handle sich bei der automatisierten Gesichtserkennung nur um einen Test, betonte der Bundesinnenminister in einer Vor-Ort-Pressekonferenz am Bahnhof Südkreuz. Damit gehe man auf diejenigen Kritiker zu, die vor neuen gesetzlichen Eingriffsbefugnissen genau solche Effizienztests gefordert hätten.
Die freiwilligen Testpersonen hätten umfassende Einwilligungserklärungen abgegeben. Für den Testlauf eingesetzte sogenannte Transponder, die unter anderem zur Identifizierung der Testpersonen dienten, „könnten zwar technisch mehr, solche Funktionen sind aber vorher inaktiv geschaltet worden“, stellte der Minister fest..
Es bestehe daher, so de Maizière, kein Grund, den Testlauf abzubrechen. Zudem könne jeder Freiwillige jederzeit seine Teilnahme an dem Projekt beenden.