Corona-Demonstrationen - GdP-Vize Radek im Gespräch mit der „Rheinischen Post“
Einsatzkräfte tragen enormes Risiko, sich anzustecken


Radek zufolge gilt nach wie vor das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1985, wonach es zu einem friedlichen Demonstrationsverlauf auch gehöre, Provokationen zu unterlassen. Das gelte sowohl für den Staat als auch für die Versammlungsteilnehmer, bekräftigte der Bundespolizist. Wer dazu aufrufe, die Alltagsmasken abzunehmen, der verstoße gegen die Auflagen, „und er will provozieren“, stellte er gegenüber „RP“ fest.
Die Demonstration in Leipzig habe deutlich gemacht, dass solche Großdemonstrationen nicht nur eine polizeiliche Aufgabe darstellten, unterstrich Radek. Die Gerichte müssten sich intensiver mit den sogenannten Querdenkern auseinandersetzen. „Natürlich können die Gerichte Auflagen formulieren, aber die sollten für die Polizei auch umsetzbar sein“, forderte der GdP-Vize.