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Kleine Anfrage FDP zur Gewalt gegen Einsatzkräfte im Jahr 2023

Schleswig-Holstein: Ergebnisse der Kleinen Anfrage bestätigen GdP-Befürchtungen

Kiel.

Die Zahlen der tätlichen Angriffe und Widerstandshandlungen sind auf 1303 in 2023 noch weiter gestiegen (zuvor: 1170 in 2020, 1234 in 2021, 1256 in 2022). 432 Polizistinnen und Polizisten wurden im vergangenen Jahr verletzt, sieben davon schwer. Insgesamt 1007 Tage waren Kolleginnen und Kollegen durch diese Straftaten nach Verletzungen dienstunfähig. Häufig stehen die Täter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger sagt dazu: „Erklärungen sind sicherlich schwierig. Alkohol, Drogen und Medikamente enthemmen, egal ob legal oder illegal konsumiert. Da fällt es leicht, Polizisten nicht als Menschen zu sehen, sondern als für diesen Staat tätige Uniformträger. Die Missachtung, die fehlende Wertschätzung, der Hass entlädt sich dann gegen Polizisten, Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie andere für diesen Staat tätige Menschen. Aber ich gebe zu bedenken: Mehr als 80 % der Bürgerinnen und Bürger wertschätzen und vertrauen der Polizei.“

Die GdP fordert in diesem Zusammenhang:
  • Null Toleranz für Gewalt gegen unsere Kolleginnen und Kollegen!
  • Respekt! Anerkennung! Wertschätzung! Vergiss Nie: Hier arbeitet ein Mensch!
  • Deutliche Positionierung von Politik, Gesellschaft und Medien gegen Bedrohungen, Anfeindungen und Angriffen wegen der beruflichen Tätigkeit
  • Beibehaltung der rechtlichen Möglichkeiten zum DEIG im LVwG und eine sehr ernsthafte Befassung um die Möglichkeiten einer flächendeckenden Ausrüstung
  • Umgehende flächendeckende Ausstattung mit Bodycams und Ermöglichung des Bodycam-Einsatzes nach § 184a LVwG in Wohnungen
  • Einrichtung runder Tische – Expertinnen aus Wissenschaft, Justiz, Zivilgesellschaft bewerten und erarbeiten Empfehlungen
  • Verfolgung, Unterlassung und Beseitigung von Hetze im Netz gegen Beschäftigte von Polizei, Zoll, Justizvollzug und andere sollte von Amts wegen durch die Dienstherren vorgenommen bzw. durchgesetzt werden.
  • Erleichterung von Auskunftssperren für Polizeibeschäftigte – Adressdaten von Polizeibeamtinnen und -beamten und weiteren Berufsgruppen sind besser und leichter zu schützen.
  • Evaluation und Anpassung von Rechtsvorschriften (Polizei- und Strafrecht)
  • Stärkung der Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates, keine Flaschenhälse zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Es muss eine schnelle und zeitgerechte Bearbeitung auf jeder Ebenen möglich sein.
  • Verbesserungen beim dienstlichen Rechtsschutz und der Fürsorge. Anerkennung von Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) als Dienstunfall.
  • Schnellstmögliche Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten für Einsatz- und Schießtraining. Insbesondere die Schießstätten in Schleswig-Holstein sind in einem desolaten Zustand.
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