Beschlüsse des Verkehrsgerichtstags
Experten setzen Buschmann klare Grenzen bei der Entkriminalisierung der Fahrerflucht
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die auf dem Verkehrsgerichtstag vorgeschlagenen Änderungen beim Verkehrsunfallrecht. „Wichtig ist, dass die Unfallopfer nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Hätte Buschmann sich mit seinem Vorschlag durchgesetzt, hätten das viele Unfallverursacher als Aufforderung missverstanden, sich in die Büsche zu schlagen, ohne sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern“, betont der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens, der selbst an den Beratungen des Verkehrsgerichtstags teilgenommen hat. „Diese Gefahr ist jetzt gebannt.“
Nach Einschätzungen von Mertens könnte durch die neue Meldestelle die Zahl der Unfallfluchten sogar sinken. „Weil die Meldestelle nicht bei der Polizei angesiedelt werden soll, können sich hier auch Verkehrsteilnehmer melden, die in der Vergangenheit nur deshalb Fahrerflucht begangen haben, weil sie befürchtet haben, dass sie bei der Unfallaufnahme auch wegen anderer Delikte wie Fahren unter Alkoholeinfluss belangt werden.“
Positiv bewertet die GdP zudem die Forderung des Verkehrsgerichtstags, dass in Zukunft Fahrzeuge, die unter Alkoholeinfluss genutzt worden sind, eingezogen werden können. Das soll für Täter gelten, die in den vergangenen fünf Jahren schon einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt worden sind. Auch Fahrzeuge, die sich nicht im Eigentum des Täters befinden, sollen eingezogen werden können. Vergleichbare Regelungen gibt es bereits in mehreren anderen europäischen Ländern. In Deutschland war das bisher nur bei anderen Delikten wie der Teilnahme an einem illegalen Autorennen möglich.
Nach Einschätzungen von Mertens könnte durch die neue Meldestelle die Zahl der Unfallfluchten sogar sinken. „Weil die Meldestelle nicht bei der Polizei angesiedelt werden soll, können sich hier auch Verkehrsteilnehmer melden, die in der Vergangenheit nur deshalb Fahrerflucht begangen haben, weil sie befürchtet haben, dass sie bei der Unfallaufnahme auch wegen anderer Delikte wie Fahren unter Alkoholeinfluss belangt werden.“
Positiv bewertet die GdP zudem die Forderung des Verkehrsgerichtstags, dass in Zukunft Fahrzeuge, die unter Alkoholeinfluss genutzt worden sind, eingezogen werden können. Das soll für Täter gelten, die in den vergangenen fünf Jahren schon einmal wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt worden sind. Auch Fahrzeuge, die sich nicht im Eigentum des Täters befinden, sollen eingezogen werden können. Vergleichbare Regelungen gibt es bereits in mehreren anderen europäischen Ländern. In Deutschland war das bisher nur bei anderen Delikten wie der Teilnahme an einem illegalen Autorennen möglich.