GdP B-W: Landesregierung verweigert längst überfällige Erhöhung der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Polizeibeschäftigte
Entbehrungen zulasten der sozialen Teilhabe
Die Verordnung sieht keine prozentualen Aufschläge, sondern feste Beträge vor. Wir reden hier derzeit über Zuschläge von 0,77 Euro je Stunde an einem Samstagnachmittag, für Nachtdienste in den donnerstags, freitags, samstags und vor gesetzlichen Feiertagen beginnenden Nächten von 2,91 Euro je Stunde, in den übrigen Nächten von 1,28 Euro je Stunde. Feiertags wie zum Beispiel an Weihnachten sprechen wir von einer Zulage in Höhe von 3,44 Euro.
„Ich kenne in meinem Bekanntenkreis außerhalb der Polizei niemanden, der für diese lächerlichen Aufschläge nachts, am Wochenende oder gar an Weihnachten arbeitet.“ Es muss einen deutlichen monetären Unterschied machen, ob ich zu den üblichen Tagesdienstzeiten mit 52 freien Wochenenden arbeite, oder ob ich mir im Schichtdienst jede fünfte Nacht um die Ohren schlage und dabei nur jedes fünfte Wochenende frei habe, konstatiert der GdP-Vize.
Auch die Kollegeninnen und Kollegen außerhalb des Schichtdienstes müssen, wenn sie zu sozialwerten Zeiten arbeiten, angemessen entschädigt werden. Von einer Aufbesserung des LOD wird nicht nur wie zumeist angenommen, nur der Schichtdienst aufgewertet, sondern alle Polizeibeschäftigten würden gleichermaßen partizipieren.
Es ist landauf landab üblich, dass Polizeibeschäftigte auch außerhalb des Wechselschichtdienstes nachts, an Wochenenden und Feiertagen arbeiten müssen. Es würde eben genau diejenigen finanziell entschädigen, welche den Personalmangel durch ständige Vertretungsdienste und Zusatzdienste auffangen.
„Diese Entbehrungen zulasten der sozialen Teilhabe (Familie, Freunde, Hobby und Freizeit) werden durch den Dienstherren nicht angemessen gewürdigt“, schimpft Carsten Beck. Landesregierung verweigert längst überfällige Erhöhung der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Polizeibeschäftigte.
Die Gewerkschaft der Polizei prüft derzeit ihr weiteres Vorgehen bei diesem Thema. Selbstverständlich steht die Gewerkschaft der Polizei zu Gesprächen mit den Landtagsfraktionen zur Verfügung und hofft eine einvernehmliche Lösung im Sinne der Polizeibeschäftigten zu finden.
„Ich kenne in meinem Bekanntenkreis außerhalb der Polizei niemanden, der für diese lächerlichen Aufschläge nachts, am Wochenende oder gar an Weihnachten arbeitet.“ Es muss einen deutlichen monetären Unterschied machen, ob ich zu den üblichen Tagesdienstzeiten mit 52 freien Wochenenden arbeite, oder ob ich mir im Schichtdienst jede fünfte Nacht um die Ohren schlage und dabei nur jedes fünfte Wochenende frei habe, konstatiert der GdP-Vize.
Auch die Kollegeninnen und Kollegen außerhalb des Schichtdienstes müssen, wenn sie zu sozialwerten Zeiten arbeiten, angemessen entschädigt werden. Von einer Aufbesserung des LOD wird nicht nur wie zumeist angenommen, nur der Schichtdienst aufgewertet, sondern alle Polizeibeschäftigten würden gleichermaßen partizipieren.
Es ist landauf landab üblich, dass Polizeibeschäftigte auch außerhalb des Wechselschichtdienstes nachts, an Wochenenden und Feiertagen arbeiten müssen. Es würde eben genau diejenigen finanziell entschädigen, welche den Personalmangel durch ständige Vertretungsdienste und Zusatzdienste auffangen.
„Diese Entbehrungen zulasten der sozialen Teilhabe (Familie, Freunde, Hobby und Freizeit) werden durch den Dienstherren nicht angemessen gewürdigt“, schimpft Carsten Beck. Landesregierung verweigert längst überfällige Erhöhung der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Polizeibeschäftigte.
Die Gewerkschaft der Polizei prüft derzeit ihr weiteres Vorgehen bei diesem Thema. Selbstverständlich steht die Gewerkschaft der Polizei zu Gesprächen mit den Landtagsfraktionen zur Verfügung und hofft eine einvernehmliche Lösung im Sinne der Polizeibeschäftigten zu finden.