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Freispruch für den Inspekteur der Polizei

GdP Baden-Württemberg: Amt des Inspekteurs der Polizei dauerhaft beschädigt

Stuttgart.

Der Inspekteur der Polizei wurde heute vom Landgericht Stuttgart vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Der GdP-Landesvorsitzende Gundram Lottmann, der selbst mehrfach als Prozessbeobachter bei den Verhandlungstagen im Gerichtssaal dabei war, kommentiert das Urteil.

„Inhaltlich kann das Urteil nicht bewertet werden, da die Öffentlichkeit bei wesentlichen Vernehmungen und Beweisaufnahmen ausgeschlossen war. Es ist jetzt bereits abzusehen, dass Revision gegen das Urteil eingelegt wird. Der Gerichtsprozess hat jedoch viele Facetten der Person des Inspekteurs der Polizei ans Tageslicht gebracht, die den Ruf und das Ansehen der Polizei Baden-Württembergs bundesweit massiv beschädigt haben. Die Verknüpfung von privaten Vorlieben mit dem Amt des Inspekteurs der Polizei haben zu einem Vertrauensverlust seiner Person und die Wertediskussion innerhalb der Polizei ad absurdum geführt,“ so GdP-Landeschef Gundram Lottmann.
Durch das Verhalten des Inspekteurs der Polizei ist nicht nur die Basis der Polizei betroffen und enttäuscht, sondern auch die Führungskräfte. Gerade wie man mit diesem Thema in der Polizei umgeht, beschäftigt viele. Der Ansehensverlust in die Person und das Amt des Inspekteurs der Polizei sind immens groß. Man darf jedoch nicht die gesamte Führung der Polizei wegen des Fehlverhaltens eines Einzelnen an den Pranger stellen.

Der amtierende Inspekteur hat das Ansehen jeder einzelnen Polizistin und jedes einzelnen Polizisten in Baden-Württemberg nachhaltig beschädigt. Ein möglicher Nachfolger wird daher mehr zerschlagenes Porzellan wegräumen müssen, als sich um seine Aufgaben kümmern können. Darum fordert die GdP, das Amt des Inspekteurs nicht mehr zu besetzen.

„Aus Sicht der GdP ist es trotzdem unbedingt notwendig, künftig den Personalrat in die Besetzung von Stellen ab der Besoldungsstufe A 16 stimmberechtigt einzubeziehen. Nur so können wir die als Interessenvertreter aller Polizisten und Polizisten unsern Beitrag für die Besetzung dieser wichtigen Führungsämter zu leisten“, fordert Lottmann.

Der Innenminister als letztendlich entscheidender Disziplinarvorgesetzter muss das gegen den Inspekteur der Polizei eingeleitete Disziplinarverfahren so schnell wie möglich abschließen. Er ist gut beraten, hier eine Entscheidung zu treffen die nachdrücklich und glaubhaft macht, dass so ein Verhalten in der Polizei Baden-Württembergs keinen Platz und keine Toleranz findet. Wir Polizistinnen und Polizisten können nur dann unseren täglichen Dienst glaubwürdig versehen, wenn die Polizei von integren Persönlichkeiten vorbildlich geführt werden.“
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