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GdP Bayern: Erfolg vor Gericht

München.

Die Klage der GdP Bayern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gegen den Freistaat Bayern war erfolgreich. Geklagt hatte stellvertretend für viele Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit der Kreisgruppenvorsitzende in Ingolstadt, Erster Polizeihauptkommissar Gerhard Kees.

Der 60-jährige KG-Vorsitzende hatte die 10 zur Verfügung stehenden Familientage in Anspruch genommen, was bedeutet, dass er zusätzlich zum regulären Urlaub noch weitere 10 Tage in Freizeit verbringt und seine jährliche Arbeitszeit damit um 4 Prozent reduziert. Der Freistaat Bayern kürzt Uniformträgern hier den jährlichen Dienstkleidungszuschuss auf 60 Prozent. Der KG-Vorsitzende, der selbst Uniformträger ist, stellte sich als Kläger zur Verfügung, um diese Ungerechtigkeit und Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten vor Gericht zu bringen, und er bekam Recht.

Der Freistaat Bayern sieht bisher nur zwei Möglichkeiten für den Dienstkleidungszuschuss vor, bei Vollzeit 100 Prozent, bei Teilzeit 60 Prozent, und zwar unabhängig davon, ob die Teilzeit sich auf 90 Prozent oder 20 Prozent der regulären Arbeitszeit berechnet. „Völliger Unsinn“, sagt auch der GdP-Landeschef Florian Leitner. „Eine Überarbeitung der aus dem Jahre 1988 stammenden Dienstkleidungsvorschrift, die noch in D-Mark-Beträgen gefasst ist, muss schleunigst in Angriff genommen werden“. Die Richter stellten fest, dass die Dienstkleidungsvorschrift so nicht mehr haltbar ist und der Dienstkleidungszuschuss an die tatsächliche Arbeitszeit angepasst werden muss.
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