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Umsetzung des BAG-Urteils zur Höhergruppierung beim ZOS kann sieben Jahre dauern

GdP Berlin fordert wohlwollende Pauschalzahlung statt centgenaue Nachberechnung

Berlin.

Bereits Mitte Juli bekannte sich die Senatsverwaltung für Finanzen zur Umsetzung des BAG-Urteils zur Eingruppierung von Berlins Objektschützern. Der Entscheidung des Gerichts folgend müssen alle Tarifbeschäftigten im Objektschutz (TB OS) bei der Polizei Berlin in die EG 5 TV-L statt die bisherige EG 4 eingruppiert werden, bei Zusatzqualifikationen und -aufgaben gar in die EG 6. Weil dies auch rückwirkend geschehen muss und die Berechnungen in gut 1.700 Fällen komplex werden können, steht eine unglaubliche Wartezeit von mehr als sieben Jahren im Raum. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin verlangt zeitnahe Wiedergutmachung und fordert pauschale Zahlungen anhand von Musterfällen.

„Berlins Politik sollte sich vor Augen führen, dass wir hier über Menschen mit niedrigem Einkommen reden, die für unsere Sicherheit von essentieller Bedeutung sind, jahrelang um die rechtmäßige Anerkennung ihrer Aufgaben gekämpft, höchstinstanzlich Recht bekommen haben und jetzt noch Jahre warten sollen, damit ihre Ansprüche für lange erbrachte Leistungen auf den Cent genau berechnet werden. Das ist beschämend und sicher nicht die beste Werbung für den Arbeitgeber. Das Land Berlin täte gut dran, hier pauschal Wiedergutmachung zu betreiben statt Zeit damit zu vergeuden, in den Behörden oder auf dem leergefegten Arbeitsmarkt derart fortgebildete Menschen für die exakte Berechnung aller Betroffenen zu suchen, die man in der benötigten Anzahl eh nicht finden wird“, so GdP-Landeschef Stephan Weh am Donnerstag. In der Tat sind die Berechnungen für den Personenkreis, der die berechtigten Ansprüche nie geltend gemacht hat, so nur ein halbes Jahr rückwirkend begünstigt wird, durchaus realisierbar und können dank integrierter Personalverwaltung (IPV) ausgelesen werden. Komplex wird es in allen anderen Fällen, da die Daten im IPV nur zurück bis ins Jahr 2019 reichen. Der zugrundliegende Klagefall verlangt allerdings eine Rückrechnung ab Juni 2012. Das hat zur Folge, dass neben den aktiven Kolleginnen und Kollegen im Objektschutz auch zwischenzeitlich ausgeschiedene und in andere Bereiche gewechselte betrachtet werden müssen und so insgesamt mehr als 2.000 Vorgänge zusammenkommen.

„Wir reden hier nicht von simpler Addition, sondern von hoch komplexer Materie, die das Tarifrecht so mit sich bringt. Es geht um die Berücksichtigung von Ausschlussfristen, Überleitungen und Stufenzuordnungen. Wer damit noch nicht zu tun hatte, braucht allein ein gutes Jahr, um sich entsprechend einzuarbeiten. Im Personalservice Tarif haben wir aktuell ganze acht Vollzeitbeschäftigungen. Die würden für alle Anträge mehr als sieben Jahre brauchen. Selbst bei 60 Leuten, die wir nirgendwo herumsitzen haben, würde es ein gutes Jahr dauern. Das kann keine Alternative sein. Bei pauschalen Zahlungen auf Basis des bisher abschließend berechneten Falls und ein paar weiteren Mustervarianten könnte man die Entscheidung zeitnah umsetzen und endlich zeigen, dass das Land Berlin seiner Verantwortung als Arbeitgeber entsprechend gerecht wird“, so Weh.
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