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GdP Berlin im Austausch mit Innensenatorin: Neue BFRA weiterhin für 2027 geplant

Berlin.

Seit gestern kursieren wilde Gerüchte zur Verschiebung des Großbauprojekts BFRA (Berliner Feuerwehr- und Rettungsakademie), da die entsprechenden Finanzmittel im aktuellen Haushaltsentwurf 24/25 nicht mehr ersichtlich wurden und gar eine Verzögerung bis 2035 im Raum stand. Um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als mitgliedsstärkste Interessenvertretung bei der Berliner Feuerwehr Kontakt zu Innensenatorin Iris Spranger (SPD) aufgenommen und eine klare Antwort erhalten – Der notwendige Neubau ist weiterhin für 2027 geplant.

„Wir danken der Innensenatorin, dass Sie umgehend mit uns gesprochen hat und ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte. Uns wurde die Zusage gegeben, dass die alte Senatsplanung Bestand hat, die Mittel für die nötige Sanierung und Schadstoffbeseitigung für die kommenden beiden Jahre im Haushalt hinterlegt werden und die Gelder für den dann folgenden Neubau für 26/27 so eingestellt werden, dass zumindest der Neubau Ende 2027 stehen kann. Es ist nicht gut, dass die Hangars erst danach folgen sollen, weil wir sie für den Betrieb ebenso zeitnah brauchen. Aber Iris Spranger hat wie wir gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen klar gemacht, dass wir alles besser gestern als morgen brauchen und niemand bis in die 2030er warten kann –Weder die Berliner Feuerwehr noch alle anderen Menschen in dieser Stadt", so GdP-Landeschef Stephan Weh.

In der Tat herrschte seit Dienstag etwas Aufruhr zum Thema, da bei einzelnen Haushaltstiteln auf einmal eine blanke Null stand, die entsprechenden Beträge dann aber an anderen Stellen zu finden sind. Im Fall des Neubaus der BFRA finden sich Summen nicht im 438 Seiten starken Einzelplan 5 für Inneres wieder, sondern gemäß der Angaben von SenInn im Einzelplan 12 im Bereich des Hochbaus, dort wiederum aber nur Finanzmittel für 24/25. Laut SenInn ist im Senat bereits klar angesprochen, dass für 26/27 die benötigten Mittel zur Errichtung des Neubaus stehen.
 
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