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91 Versammlungsanmeldungen mit Nahost-Kontext – Artikel 8 GG kann nicht beliebig eingeschränkt werden

GdP Berlin kritisiert Bundesinnenministerin, verweist auf Gesetzeslage und warnt vor Demo-Tourismus

Berlin.

Nach scharfer Kritik und recht merkwürdiger Ansicht zu möglichen Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit mit Blick auf pro-palästinensische Demonstrationen zeigt sich der Landesverband der Gewerkschaft der Polizei (GdP) verwundert über die Aussagen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die GdP verteidigt die Versammlungsbehörde, verweist auf die gesetzlichen Regelungen und fordert bundeseinheitliche Gesetze, um dem wachsenden Demo-Tourismus entgegenzutreten.

„Wir sind gelinde gesagt irritiert über die Aussagen der Bundesinnenministerin, weil sie implizieren, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in der Versammlungsbehörde wahllos Demonstrationen untersagen können und verantwortlich dafür sind, dass Extremisten das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für ihre verfassungsfeindlichen Parolen und Symbole missbrauchen. Natürlich sind die Bilder, die wir aktuell gerade auf pro-palästinensischen Veranstaltungen sehen, abscheulich. Aber da, wo wir aufgrund des Anmelders und Themas nachvollziehbare Gefährdungen prognostizieren können, werden Versammlungen verboten und Auflagen erteilt. Frau Faeser weiß als Volljuristin, dass entsprechende Verbote vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben müssen. Sie ist gern dazu eingeladen, die Berliner Versammlungsbehörde zu besuchen und gemeinsam mit unseren Kolleg. in die Glaskugel zu schauen“, so GdP-Landeschef Stephan Weh am Dienstagmorgen. Bis einschließlich Sonntag gab es seit dem terroristischen Anschlag der Hamas am 7. Oktober insgesamt 91 Versammlungsanmeldungen im Nahost-Kontext. Während die 28 pro-israelischen Versammlungen alle durchgeführt werden konnten und von 18, die man nicht genau zuordnen konnte, eine verboten wurde, untersagte man bei 45 mit pro-palästinensischem Hintergrund deren 20.

Nach den Versammlungslagen in Essen und Berlin am vergangenen Wochenende forderte Faeser nach Medienberichten ein härteres Durchgreifen der Versammlungsbehörden und ein härteres Einschreiten der Landespolizeien, weil die rote Linie jetzt überschritten sei. „Die rote Linie war bei uns überschritten, als einer unserer Kollegen verletzt wurde. Vor ein paar Wochen waren es in zwei Nächten bei pro-palästinensischen Versammlungslagen allein in Berlin mehr als 80, weil unsere Kolleg. sich als Säule der Demokratie Straftätern entschlossen entgegengestellt haben. Da kräht häufig kein Hahn nach. Wir begrüßen den politischen Drang, hier etwas zu ändern und freuen uns, dass die Bundesinnenministerin ihre Expertise nutzen möchte, um bei der Berliner Landespolitik die notwendige Anpassung der Versammlungsfreiheitsgesetzes zu forcieren. Es wäre auch wünschenswert, wenn sie zunehmend Energie in bundeseinheitliche Regelungen statt 17 verschiedene Gesetzeslagen stecken würden. Wir brauchen ein einheitliches Polizei- und ein einheitliches Versammlungsgesetz. Dann würde man dem wachsenden Demo-Tourismus nämlich endlich einen Riegel vorschieben und wir hätten in der Hauptstadt mit 7.000 Lagen im Jahr nicht mehr allein die Hauptlast zu tragen“, so Weh.
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