GdP-Bezirk Bundespolizei: Fußball und Bundespolizei - Eine Frage der Kosten und der Beförderung
"Diese Debatte ist eine Scheindebatte", so Jörg Radek, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP). "Die Bundespolizei ist davon kaum berührt. Unser Adressat sind nämlich nicht die Vereine, sondern die Deutsche Bahn AG und der Bundesverkehrsminister. Für eine Kostenerstattung für die Bundespolizei gibt es sogar bereits eine gesetzliche Grundlage - sie wird nur nicht genutzt!“.
Jörg Radek weiter: "Unabhängig davon ist natürlich zu fragen, ob der Polizeieinsatz bei öffentlichen Veranstaltungen wie Fanmeile, Fußball, Loveparade und anderen Events nicht zum gesellschaftlichen Leben gehört und bereits aus den Steuern der Teilnehmer bezahlt wird. Das dürfte die Rechtslage sein.“
Kosten der Bundespolizei sind hingegen bereits heute erstattungsfähig. Die Deutsche Bahn AG führt unabhängig von der Geschäftssituation jährlich 500 Millionen Euro Gewinne an den Bundeshaushalt ab, erstattet der Bundespolizei aber keinerlei Aufwendungen für den erlangten Sicherheitsvorteil des Unternehmens (auch nicht den bei der Begleitung von Fans in den Zügen), obwohl dies gesetzlich geboten und auch möglich wäre (§ 3 Abs. 2 BPolG). Ein Ausgleich aus dem Haushalt des Bundesverkehrsministers in den Haushalt der Bundespolizei bzw. des Bundesinnenministeriums erfolgt ebenfalls nicht. "Aus unserer Sicht steht der Bundespolizei aus dem abgeführten Bahngewinn jedoch ein Anteil als Personalkostenersatz auch für die Belastungen bei Fanbegleitungen zu“, so Jörg Radek. "Warum die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden, ist unverständlich.“
Die Einnahmen sollten verwandt werden, um auch die Personalsituation in der Bundepolizei zu verbessern. "Diejenigen, die am meisten belastet sind und fast jedes Wochenende bei den Fans statt bei ihren Familien verbringen, haben weiterhin die schlechtesten Berufschancen, weil kein Geld bereitgestellt oder - wie hier - nicht von den Nutznießern abgerufen wird“, erläutert Jörg Radek. "Wer andere sicher befördert, soll auch selbst bessere Beförderungsmöglichkeiten bekommen.“
Jörg Radek weiter: "Unabhängig davon ist natürlich zu fragen, ob der Polizeieinsatz bei öffentlichen Veranstaltungen wie Fanmeile, Fußball, Loveparade und anderen Events nicht zum gesellschaftlichen Leben gehört und bereits aus den Steuern der Teilnehmer bezahlt wird. Das dürfte die Rechtslage sein.“
Kosten der Bundespolizei sind hingegen bereits heute erstattungsfähig. Die Deutsche Bahn AG führt unabhängig von der Geschäftssituation jährlich 500 Millionen Euro Gewinne an den Bundeshaushalt ab, erstattet der Bundespolizei aber keinerlei Aufwendungen für den erlangten Sicherheitsvorteil des Unternehmens (auch nicht den bei der Begleitung von Fans in den Zügen), obwohl dies gesetzlich geboten und auch möglich wäre (§ 3 Abs. 2 BPolG). Ein Ausgleich aus dem Haushalt des Bundesverkehrsministers in den Haushalt der Bundespolizei bzw. des Bundesinnenministeriums erfolgt ebenfalls nicht. "Aus unserer Sicht steht der Bundespolizei aus dem abgeführten Bahngewinn jedoch ein Anteil als Personalkostenersatz auch für die Belastungen bei Fanbegleitungen zu“, so Jörg Radek. "Warum die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden, ist unverständlich.“
Die Einnahmen sollten verwandt werden, um auch die Personalsituation in der Bundepolizei zu verbessern. "Diejenigen, die am meisten belastet sind und fast jedes Wochenende bei den Fans statt bei ihren Familien verbringen, haben weiterhin die schlechtesten Berufschancen, weil kein Geld bereitgestellt oder - wie hier - nicht von den Nutznießern abgerufen wird“, erläutert Jörg Radek. "Wer andere sicher befördert, soll auch selbst bessere Beförderungsmöglichkeiten bekommen.“