Noch keine Zahlungen zur Verwendungszulage – verliert der Senator seinen Dienstwagen?
GdP Bremen leitet Vollstreckungsmaßnahmen gegen das Land Bremen ein
Trotz mehrmaliger Aufforderung habe es die Behörde bislang noch nicht einmal geschafft ihre Berechnungen in dieser Angelegenheit wenigstens für den Fall des Musterklägers zu präsentieren. Dabei ist das richtungsweisende Verpflichtungsurteil im Musterklageverfahren auch deshalb so günstig für die insgesamt 700 widerspruchführenden Polizeibeamten und Beamtinnen ergangen, weil die Behörde schon über mehrere Jahre sich trotz wiederholter Aufforderungen durch das Gericht nicht um Berechnungen zur Verwendungszulage gekümmert hatte. „Dass sich das nun so wiederholt, ist eine Ignoranz gegen gesprochenes Verwaltungsrecht und ein Affront gegen alle Polizeibeschäftigten, den wir nicht hinnehmen werden“ so der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Lüder Fasche.
Das Land Bremen soll nun auf Antrag der GdP mittels Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 172 VwGO zur Berechnung und Auszahlung einer solchen Summe gezwungen werden. Aber auch danach ist nach Einschätzung von Lüder Fasche noch nicht sicher, dass Bremen in diesem Fall zahlt. „Wir haben die Situation juristisch prüfen lassen. Sollte auch das Zwangsgeld nicht zur Zahlung an den Musterkläger führen, werden wir weitere Schritte folgen lassen mit dem Ziel von Pfändungsmaßnahmen. Der Innensenator hat einen nagelneuen Dienstwagen aus Ingolstadt. Das wird allen Beteiligten dann hoffentlich deutlich machen, dass wir auch in dem dann folgenden Kampf für die übrigen circa 700 Widerspruchsführer, die sich dem Musterverfahren angeschlossen hatten, alle Register ziehen werden“, so der 56-jährige Kriminalhauptkommissar.
Das Land Bremen soll nun auf Antrag der GdP mittels Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 172 VwGO zur Berechnung und Auszahlung einer solchen Summe gezwungen werden. Aber auch danach ist nach Einschätzung von Lüder Fasche noch nicht sicher, dass Bremen in diesem Fall zahlt. „Wir haben die Situation juristisch prüfen lassen. Sollte auch das Zwangsgeld nicht zur Zahlung an den Musterkläger führen, werden wir weitere Schritte folgen lassen mit dem Ziel von Pfändungsmaßnahmen. Der Innensenator hat einen nagelneuen Dienstwagen aus Ingolstadt. Das wird allen Beteiligten dann hoffentlich deutlich machen, dass wir auch in dem dann folgenden Kampf für die übrigen circa 700 Widerspruchsführer, die sich dem Musterverfahren angeschlossen hatten, alle Register ziehen werden“, so der 56-jährige Kriminalhauptkommissar.