GdP-Chef Kopelke: Polizeiliche Datenauswertung muss rechtssicher sein
Insbesondere das Mitte Februar bekanntgewordene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur automatisierten Datenauswertung in den Polizeigesetzen Hessens und Hamburg hatte verdeutlicht, dass Ermittlerinnen und Ermittler unnötig ausgebremst würden. „Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen ihre herausfordernden Aufgaben mit modernen, datenschutzkonformen und harmonisierten Polizeigesetzen erledigen können. Es trägt nicht zur Motivation bei, wenn stets damit gerechnet werden muss, dass Karlsruhe Gesetze kassiert, nur weil diese weder rechtzeitig noch intensiv genug auf Verfassungskonformität geprüft worden waren“, betonte Kopelke.
Der für Digitalisierung und kriminalpolizeiliche Themen verantwortliche GdP-Vize Alexander Poitz stellte fest: „Täter machen vor Landesgrenzen nicht Halt. Wir begrüßen, dass die Innenministerkonferenz (IMK) sich dafür ausgesprochen hat, der Polizei entsprechende fachliche Fähigkeiten bereitzustellen. Die föderalen Strukturen hierzulande bringen die Polizeien des Bundes und der Länder jedoch an ihre Grenzen. Wir erwarten von der Politik, produktneutral bereits rechtmäßig erhobene Daten zur Bekämpfung oder Verhinderung von Straftaten auswerten zu können.“
Irritiert zeigte sich nunmehr der hessische GdP-Vorsitzende Jens Mohrherr angesichts offensichtlicher Abstimmungsdifferenzen zwischen Hessen und dem Bundesinnenministeriums. Mohrherr: „Die Einführung der Analyse–Software „Bundes VeRA“, die im Wesentlichen „hessenDATA“ gleicht, ist ebenso für die Beschäftigten von Bundeskriminalamt und Bundespolizei essenziell. Dem Bund soll dies nach Entscheidung der Bundesinnenministerin verwehrt bleiben. Das kann ich aus rechtsstaatlicher Sicht und insbesondere aus Sicht meiner dringend auf diese Software angewiesenen Kolleginnen und Kollegen absolut nicht nachvollziehen!“
Die Software „hessenDATA“ ermöglicht Mohrherr zufolge eine ermittlungsrelevante Datenauswertung in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Straftat. Neben einer deutlich effizienteren Polizeiarbeit bedeute der Softwareeinsatz praktizierten Opferschutz“, stellten Mohrherr, Kopelke und Poitz fest.
GdP-IT-Expertinnen und -experten verwiesen darauf, dass externe Software, die letztlich beschnitten werden müsse, damit sie gesetzlichen Vorgaben entspreche, typischerweise überteuert eingekauft werde.
„Eine moderne Ausstattung, zu der auch datenschutzkompatible Software gehört, mit der effizient Massendaten ausgewertet werden können, ist heutzutage ein polizeiliches Muss“, betonte Kopelke. Vor dem Hintergrund des verbesserten Opferschutzes müssten parteipolitische Interessen hintenanstehen. Als Beispiel wies der GdP-Chef auf Ermittlungen im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder hin, wo erfahrungsgemäß große Mengen an Datenbeständen ausgewertet werden müssten.
Der für Digitalisierung und kriminalpolizeiliche Themen verantwortliche GdP-Vize Alexander Poitz stellte fest: „Täter machen vor Landesgrenzen nicht Halt. Wir begrüßen, dass die Innenministerkonferenz (IMK) sich dafür ausgesprochen hat, der Polizei entsprechende fachliche Fähigkeiten bereitzustellen. Die föderalen Strukturen hierzulande bringen die Polizeien des Bundes und der Länder jedoch an ihre Grenzen. Wir erwarten von der Politik, produktneutral bereits rechtmäßig erhobene Daten zur Bekämpfung oder Verhinderung von Straftaten auswerten zu können.“
Irritiert zeigte sich nunmehr der hessische GdP-Vorsitzende Jens Mohrherr angesichts offensichtlicher Abstimmungsdifferenzen zwischen Hessen und dem Bundesinnenministeriums. Mohrherr: „Die Einführung der Analyse–Software „Bundes VeRA“, die im Wesentlichen „hessenDATA“ gleicht, ist ebenso für die Beschäftigten von Bundeskriminalamt und Bundespolizei essenziell. Dem Bund soll dies nach Entscheidung der Bundesinnenministerin verwehrt bleiben. Das kann ich aus rechtsstaatlicher Sicht und insbesondere aus Sicht meiner dringend auf diese Software angewiesenen Kolleginnen und Kollegen absolut nicht nachvollziehen!“
Die Software „hessenDATA“ ermöglicht Mohrherr zufolge eine ermittlungsrelevante Datenauswertung in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Straftat. Neben einer deutlich effizienteren Polizeiarbeit bedeute der Softwareeinsatz praktizierten Opferschutz“, stellten Mohrherr, Kopelke und Poitz fest.
GdP-IT-Expertinnen und -experten verwiesen darauf, dass externe Software, die letztlich beschnitten werden müsse, damit sie gesetzlichen Vorgaben entspreche, typischerweise überteuert eingekauft werde.
„Eine moderne Ausstattung, zu der auch datenschutzkompatible Software gehört, mit der effizient Massendaten ausgewertet werden können, ist heutzutage ein polizeiliches Muss“, betonte Kopelke. Vor dem Hintergrund des verbesserten Opferschutzes müssten parteipolitische Interessen hintenanstehen. Als Beispiel wies der GdP-Chef auf Ermittlungen im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder hin, wo erfahrungsgemäß große Mengen an Datenbeständen ausgewertet werden müssten.