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Attraktivitätsoffensive bei der hess. Polizei muss endlich her!

GdP Hessen: Ruhegehaltsfähigkeit und Anpassung der Polizeizulage JETZT!

Wiesbaden.

Entlastungen und Perspektiven dürfen keine Sonntagsreden sein! Erneut zieht die Bundespolizei an der hessischen in Besoldung und Attraktivität auf der „Überholspur“ rasant vorbei! Der Bund gewährt den Bundespolizist*innen die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und lässt auch die Bestandspensionäre „nicht hängen!“ Faktencheck: Bund: 228 Euro vs. 131,20 Euro Polizeizulage in Hessen für aktive Polizeibeamt*innen. Ruheständler*innen gehen in Hessen leer aus!

Landesvorsitzender Jens Mohrherr bezieht Stellung: „Wir erwarten nach jahrelangen Forderungen der GdP-Hessen, dass die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage „JETZT“ endlich erfolgt!“

Klartext: Die Erhöhung der hessischen Polizeizulage auf mindestens das Niveau des Bundes und gleichzeitig die Wiedereinführung deren Ruhegehaltsfähigkeit – auch für Bestandspensionäre!
„Ernsthafte Bemühungen um geeigneten und den besten Polizeinachwuchs sind in Hessen massiv „ins Stocken geraten!“ Im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und dem Bund sind wir abgehängt, so Mohrherr.
Die Landesregierung in Wiesbaden muss endlich dafür Sorge tragen, dass die hessische Polizei als Arbeitgeber bei der Berufswahl junger Menschen auch in Zukunft eine „realistische Chance als Wunschberuf hat“- und nicht nur „zweite oder dritte Wahl“ ist! „Wir wundern uns nicht, dass sich immer mehr junge Menschen fragen, warum sie sich diese Belastung im Polizeiberuf antun sollten!“

Polizeibeamtin oder Polizeibeamter zu sein war, ist und bleibt Anspruchsvoll, aber auch sehr belastend. Art, Ausmaß, gesellschaftliche Entwicklungen und Anforderungen an die Menschen in der Polizei verlangen nach deutlichen Entlastungen und besseren Perspektiven in allen Bereichen! Das muss explizit mit einer anständigen Entlohnung, auch über den aktiven Dienst hinaus verbunden sein. Mohrherr abschließend: „Wenn ver-fassungskonforme Besoldung und Versorgung der Polizeibeamt*innen an der hessischen Ländergrenze Halt machen, wird es im Ringen um die besten Bewerber*innen Verlierer- und Gewinnerländer geben!“ Die Polizeizulage wird hessischen Polizeibeamt*innen zusätzlich zu ihrem Gehalt im aktiven Dienst ausgezahlt.

Mit dem Eintritt in den Ruhestand fällt in Hessen die Polizeizulage derzeit ersatzlos weg – die psychischen Belastungen aus den Erlebnissen im aktiven Dienst aber bleiben!
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