Berechnung der Rente - Verpflegungsgeld ist Arbeitsentgelt
GdP Mecklenburg-Vorpommern: Rente ehemaliger Volkspolizisten zu niedrig
Bei der Deutschen Rentenversicherung wurden zur Berechnung der aus DDR-Zeiten stammenden Rentenansprüche die entsprechend erzielten Entgelte ohne Einbeziehung des Verpflegungsgeldes gemeldet.
Zu Unrecht nach Auffassung der GdP. Diese Rechtsposition wurde bereits durch mehrere Landessozialgerichte bestätigt. Seit 2016 zeichnet sich nun eine einheitliche Entscheidungspraxis der Landessozialgerichte ab: Die Rentenansprüche aus DDR-Zeiten wurden daher zu niedrig berechnet!
Die GdP erwartet, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die betreffenden Urteile als allgemeingültig anerkennt.
Die GdP fordert die Landesregierung auf, unverzüglich die Entscheidung der Landessozialgerichte in ihrem Verwaltungshandeln umzusetzen und den betroffenen Kolleginnen und Kollegen die zu wenig gezahlte Rente schnellstmöglich nachzuzahlen.
Zu Unrecht nach Auffassung der GdP. Diese Rechtsposition wurde bereits durch mehrere Landessozialgerichte bestätigt. Seit 2016 zeichnet sich nun eine einheitliche Entscheidungspraxis der Landessozialgerichte ab: Die Rentenansprüche aus DDR-Zeiten wurden daher zu niedrig berechnet!
Die GdP erwartet, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die betreffenden Urteile als allgemeingültig anerkennt.
Die GdP fordert die Landesregierung auf, unverzüglich die Entscheidung der Landessozialgerichte in ihrem Verwaltungshandeln umzusetzen und den betroffenen Kolleginnen und Kollegen die zu wenig gezahlte Rente schnellstmöglich nachzuzahlen.