GdP NRW: Mit 41 Stunden ist kein gesunder Schichtdienst möglich
Die neue Arbeitszeitverordnung war notwendig geworden, weil die bisherige Arbeitszeitgestaltung der Polizei in mehreren Punkten dem geltenden europäischen Arbeitsrecht widerspricht. Die Schichtzeiten waren zum Teil zu lang, die Freizeitblöcke zwischen den einzelnen Schichten zu kurz geraten. Um das zu ändern, hatte das Innenministerium von NRW bereits vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge für die künftige Arbeitszeitgestaltung bei der Polizei machen sollte. Auch die GdP hatte sich mit einem eigenen Positionspapier an der Diskussion beteiligt. Sie hatte vor allem darauf gedrungen, dass die krankmachen Arbeitszeiten bei der Polizei möglichst reduziert werden. „Wir müssen dafür sorgen, dass möglichst viele Polizisten bis zum Erreichen der Pensionsgrenze gesund im Dienst bleiben. Auch dadurch ließe sich die angespannte Personalsituation bei der Polizei weiter entspannen. Selbst wenn das erst einmal zusätzliches Geld kostet“, sagte Plickert. Auch nach der Erkenntnis der Arbeitswissenschaft sind überlange Schichtdienstzeiten von 41 Stunden in der Woche mit diesem Ziel nicht vereinbar.
Noch bis zum Nachmittag will die GdP zusammen mit Schichtdienstexperten der Polizei, mit Arbeitswissenschaftlern und Berufspraktikern darüber diskutieren, welche weiteren Voraussetzungen sonst noch erfüllt sein müssen, damit der Schichtdienst bei der Polizei weniger gesundheitsbelastend ist.
Noch bis zum Nachmittag will die GdP zusammen mit Schichtdienstexperten der Polizei, mit Arbeitswissenschaftlern und Berufspraktikern darüber diskutieren, welche weiteren Voraussetzungen sonst noch erfüllt sein müssen, damit der Schichtdienst bei der Polizei weniger gesundheitsbelastend ist.