GdP NRW: Sicherheitsgefälle gegenüber anderen Ländern wird endlich beseitigt!
Keine Regelung zur Online-Durchsuchung
Auch die geplante Einführung der Quellen-TKÜ wird von der GdP ausdrücklich begrüßt. „Straftäter nutzen längst digitale Kommunikationswege, um ihre Taten vorzubereiten. Deshalb ist es überfällig, dass die Polizei auch in NRW die Möglichkeit bekommt, im Bereich der organisierten Kriminalität und bei Terrorverdächtigen auf die Kommunikation der Täter zugreifen zu können“, sagte Plickert. Die Polizei soll die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in Zukunft zudem auch präventiv nutzen dürfen. „Diese Maßnahme richtet sich gegen Schwerkriminelle, nicht gegen die Bürger“, ergänzte der GdP-Vorsitzende.Mit beiden Änderungen des Polizeigesetzes setzt der Innenminister langjährige Forderungen der GdP um. Die GdP vermisst allerdings eine Regelung zur Online-Durchsuchung. „Hier besteht ebenfalls dringender Handlungsbedarf“, betonte Plickert.
Positiv beurteilt die GdP zudem die angekündigte Ausweitung der Videoüberwachung und den Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Gefährdern. „Wir haben nicht genügend Polizisten, um jeden Gefährder rund um die Uhr zu überwachen. Deshalb ist es sinnvoll, dass für einzelne Gefährder Aufenthalts- und Kontaktverbote verhängt werden und deren Einhaltung durch die elektronische Fußfessel überprüft wird“, sagte Plickert. „Die Fußfessel ist zwar kein Allheilmittel, aber sie kann die Polizei entlasten. Sie sollte deshalb auch für die Überwachung von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern genutzt werden.“
Bei der Ausweitung der Videoüberwachung kommt es aus Sicht der GdP vor allem darauf an, dass durch die Kameras Kriminalitätsschwerpunkte bekämpft und nicht verlagert werden. Dazu muss die Polizei genügend Kräfte vor Ort haben. „Wenn ich einen Drogenumschlagsplatz austrocknen will, muss ich die Dealer sofort festnehmen und die Beweismittel sicherstellen. Sonst täuschen die Kameras den Bürgern eine Sicherheit nur vor“, erläutert Plickert.