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Dialog über Verantwortung fortsetzen

GdP Niedersachen zum Vorschlag, Fußballvereine an den Kosten für Polizeieinsätze zu beteiligen

Hannover.

Die Zahl gewalttätiger Auseinandersetzungen im Kontext von Fußballspielen hat über viele Jahre hinweg zugenommen. In diesem Zusammenhang gibt es auch einen Anstieg bei der Anzahl von verletzten Polizeibeschäftigten. „Grundsätzlich unterstützen wir als GdP Niedersachsen das Ansinnen von Innenministerin Daniela Behrens, mit den Fußballvereinen über eine Kostenbeteiligung/Übernahme von Polizeieinsätzen in den Dialog zu treten“ so Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen.

In der Fußballsaison 2020/2021 wurden zur unmittelbaren Einsatzbewältigung der Polizeibehörden der Länder und des Bundes anlässlich der Fußballspiele in den ersten drei Bundesligen bereits insgesamt 158.544 Arbeitsstunden geleistet. In der darauffolgenden Saison 2021/2022 ist ein massiver Anstieg der Arbeitsstunden auf 1.504.227 zu verzeichnen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als größte Gewerkschaft für Polizeibeschäftigte mit rund 200.000 Mitgliedern in allen Landes- und Bundespolizeibehörden (15.000 in Niedersachsen) setzt konsequent und überzeugt auf die Verantwortung aller Fußballvereine für eine nachhaltige Präventionsarbeit zur Reduzierung von Gewalt, Hass und Hetze im Kontext von Sportveranstaltungen und appelliert hier erneut an die Verantwortung der Fußballvereine.

„Dass Profispieler die Benutzung von Pyrotechnik als „leistungspushend“ befürworten, ist völlig inakzeptabel“, betont Komolka.

Schaffung eines eigenen Haushaltstitels für die Polizei

Sofern die Länder eine Gebühr für die Finanzierung für derartige Hochrisikospiele erheben, müssen die eingenommenen Gelder ausschließlich dem zuständigen Innenministerium und den Polizeibehörden zukommen. Die GdP spricht sich dafür aus, dass die zuständigen Haushaltsgesetzgeber die Voraussetzungen hierfür stets vor Anwendung einer Gebührenerhebung schaffen. Einer anderen Nutzung außerhalb der Etats von Polizeibehörden erteilen wir eine Absage.
Derzeit steht eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich einer Kostenbeteiligung für Fußballeinsätze noch aus.
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