GdP trifft Vereinbarung mit LPP: Zukünftig 1:1 in geschlossenen Einsätzen!
GdP Niedersachsen: Alle Castorstunden von 2005 bis 2011 werden ausgeglichen!
In einer im Jahr 2007 geschlossenen Musterklagevereinbarung hatte sich das LPP verpflichtet, das obergerichtliche Ergebnis einer von der GdP initiierten und geführten Musterklage auf alle eingesetzten niedersächsischen Kräfte zu übertragen. Gegenstand der Klage war die Forderung, alle während der Castor-Einsätze geleisteten Bereitschaftsdienststunden zu 100% in Freizeit auszugleichen.
Im Jahr 2005 wurde die bisherige sozialadäquate Verfahrensweise, alle Bereitschaftszeiten in geschlossenen Einsätzen 1:1 anzuerkennen, durch den damaligen Innenminister verändert und die Bereitschaftszeiten nur noch zu 25% anerkannt. Über den Rechtsschutz der GdP erhob ein Kollege der niedersächsischen Bereitschaftspolizei Klage, die durch die Rechtsabteilung der GdP Niedersachsen geführt wurde, und auf die sich die Musterklagevereinbarung bezog.
Das OVG Lüneburg hat am 25.01.2011 entschieden, dass die Bereitschaftsstunden während des Castor-Einsatzes 1:1 abgerechnet werden müssen. Entgegen der Musterklagevereinbarung, nach der eine obergerichtliche Entscheidung anzuerkennen war, legte der ehemalige Innenminister Revision ein, um vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine anderslautende Entscheidung herbeizuführen. Dieses Verfahren ist nunmehr einvernehmlich beendet worden.
Dietmar Schilff: “Die mit dem jetzigen Innenminister Pistorius erarbeitete Lösung hebt die bisherige Ungerechtigkeit unseren Kolleginnen und Kollegen gegenüber auf und beinhaltet außerdem eine entsprechende Handhabung für zukünftige Einsätze auch außerhalb von Castortransporten.“
Im Jahr 2005 wurde die bisherige sozialadäquate Verfahrensweise, alle Bereitschaftszeiten in geschlossenen Einsätzen 1:1 anzuerkennen, durch den damaligen Innenminister verändert und die Bereitschaftszeiten nur noch zu 25% anerkannt. Über den Rechtsschutz der GdP erhob ein Kollege der niedersächsischen Bereitschaftspolizei Klage, die durch die Rechtsabteilung der GdP Niedersachsen geführt wurde, und auf die sich die Musterklagevereinbarung bezog.
Das OVG Lüneburg hat am 25.01.2011 entschieden, dass die Bereitschaftsstunden während des Castor-Einsatzes 1:1 abgerechnet werden müssen. Entgegen der Musterklagevereinbarung, nach der eine obergerichtliche Entscheidung anzuerkennen war, legte der ehemalige Innenminister Revision ein, um vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine anderslautende Entscheidung herbeizuführen. Dieses Verfahren ist nunmehr einvernehmlich beendet worden.
Dietmar Schilff: “Die mit dem jetzigen Innenminister Pistorius erarbeitete Lösung hebt die bisherige Ungerechtigkeit unseren Kolleginnen und Kollegen gegenüber auf und beinhaltet außerdem eine entsprechende Handhabung für zukünftige Einsätze auch außerhalb von Castortransporten.“