GdP Niedersachsen: Polizei hat beim AfD-Einsatz angemessen gehandelt
Er stellte zudem klar: „Die Polizei hat das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit zu schützen und klare Handlungsanweisungen, wie im Falle von Blockaden und Nichtbefolgung von Anweisungen vorgegangen werden muss.“