Bundesgesundheitsministeriums zur Priorisierung von Polizistinnen und Polizisten
GdP Niedersachsen begrüßt Entscheidung in der Impfverordnung
„Die Kolleginnen und Kollegen stehen beim Kampf gegen die Ausbreitung des Virus und bei der weiteren Gewährleistung der objektiven und subjektiven Sicherheit in vorderster Reihe. Insbesondere Menschen die die geltenden Schutzmaßnahmen ablehnen, stellen ein besonderes Risiko dar. Eine geringere Priorisierung der Polizeibeschäftigten im Einsatz hätte bedeutet, dass man einen höheren Krankenstand riskiert und damit auch, dass die Schutzverordnung weniger effektiv kontrolliert und durchgesetzt werden kann. Darum ist es zwingend notwendig, dass die Polizeikräfte in Niedersachsen und in allen anderen Bundesländern sowie bei der Bundespolizei so bald wie möglich eine Schutzimpfung erhalten können", stellt Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen und stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender fest.
Polizeibeschäftigte waren in der ersten Empfehlung der Ständigen Impfkommission in die Kategorie der „gering erhöhten Priorität“ eingestuft worden. Die GdP hatte dies kritisiert. In der gestern veröffentlichten Impfverordnung legte das Gesundheitsministerium nun fest, dass Polizistinnen und Polizisten eine „hohe Priorität“ bei den Impfungen haben.
Polizeibeschäftigte waren in der ersten Empfehlung der Ständigen Impfkommission in die Kategorie der „gering erhöhten Priorität“ eingestuft worden. Die GdP hatte dies kritisiert. In der gestern veröffentlichten Impfverordnung legte das Gesundheitsministerium nun fest, dass Polizistinnen und Polizisten eine „hohe Priorität“ bei den Impfungen haben.