Entscheidung zu Vergütung von Rüstzeiten
GdP NRW: Vergütung von Rüstzeiten laut Oberverwaltungsgericht durch Verhandlungen regeln
Einsatzfähig schon vor Dienstbeginn!
Mit ihrem Urteil folgen die obersten Verwaltungsrichter von NRW der Argumentation der GdP, die in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen hatte, dass Polizisten zum Dienstbeginn bereits aufgerüstet sein müssen, weil die Polizeiwachen sonst zum Schichtwechsel nicht einsatzfähig sind. Das Innenministerium hatte dagegen erklärt, dass das An- und Ablegen der Ausrüstungsgegenstände auch innerhalb der Schichtzeiten stattfinden kann. Nur für den Leiter der jeweiligen Dienstgruppe sei ein überlappender Schichtwechsel erforderlich. Deshalb gebe es keinen weiteren Regelungsbedarf.
„Diese Position kann das Innenministerium nicht mehr weiter aufrechterhalten“, kommentiert GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert die heute Gerichtsentscheidung. „Verhandlungen sind jetzt der einzige Weg zu einer fairen Lösung.“ Eine entsprechende Regelung muss nach Vorstellungen der GdP verbindlich innerhalb der Arbeitszeitverordnung der Polizei festgeschrieben werden, die zurzeit ohnehin überarbeitet wird.
„Diese Position kann das Innenministerium nicht mehr weiter aufrechterhalten“, kommentiert GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert die heute Gerichtsentscheidung. „Verhandlungen sind jetzt der einzige Weg zu einer fairen Lösung.“ Eine entsprechende Regelung muss nach Vorstellungen der GdP verbindlich innerhalb der Arbeitszeitverordnung der Polizei festgeschrieben werden, die zurzeit ohnehin überarbeitet wird.