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GdP Rheinland-Pfalz: „Schafft ein verfassungsgemäßes Gesetz für den Einsatz der Bodycams in Wohnungen“

Mainz.
In der Sitzung des Innenausschusses am 19.08.2020 fand die Anhörung zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) statt. Hier kamen mehrere Fachleute zu den beabsichtigten Anpassungen im Gesetz zu Wort. Die als Sachverständige eingeladene Landesvorsitzende Sabrina Kunz bewertete die Überarbeitung des Gesetzes aus gewerkschaftspolitischer Sicht und wiederholte die Forderung nach dem Einsatz der Bodycam in Wohnungen. Keiner der weiteren Experten schloss den Einsatz der Körperkameras in Wohnungen von vornherein aus.

Im Anschluss wurden in der gestrigen Sitzung des Innenausschusses die Beiträge noch einmal Revue passieren gelassen. Es geht um Anpassungen aufgrund der EU-Datenschutzreform, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz, einer gesetzlichen Grundlage für Zuverlässigkeitsüberprüfungen usw.

Diese Überarbeitungen gehen der GdP aber nicht weit genug. Bereits im Pilotprojekt zur Einführung der Bodycam bei der rheinlandpfälzischen Polizei wurde die Forderung nach deren Einsatz in Wohnungen aufgestellt. Der damalige Leiter des Pilotprojektes, Heiko Arnd, wies darauf hin, dass ca. die Hälfte der Delikte Gewalt gegen Polizei nicht im öffentlichen Raum geschehen. Die präventive Wirkung der Körperkameras ist weitegehend anerkannt. Daher fordern wir eine verfassungskonforme Ermächtigungsnorm im POG, die den hohen Ansprüchen bei einem Eingriff in Artikel 13 Grundgesetz genügt. Auch in Betriebs- und Wohnräumen müssen unsere KollegInnen besser geschützt werden.

In den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen ist diese Befugnisnorm vorhanden. Hier wurde ein Überwiegen des Schutzbedürfnisses der KollegInnen erkannt und fortschrittlich geregelt. Und ja, hier gibt es Verfassungsbeschwerden.

Steffi Loth, stellvertretende Landesvorsitzende fordert: „Anhängige Klagen auf dem Gebiet des Verfassungsrechts abzuwarten, halten wir für nicht klug. Wir brauchen nun politischen Gestaltungswillen und kein Aussitzen!“
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