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Technische Weiterentwicklungen der Körperkamerasmüssen auch in Rheinland-Pfalz nutzbar und verwertbar sein

GdP Rheinland-Pfalz setzt sich durch beim Einsatz der Bodycam in Wohnungen

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz begrüßt die von Innenminister Ebling bei der heutigen Pressekonferenz zu verkündenden Schaffung der Rechtsgrundlage für die Bodycam in Wohnungen. Hintergrund aus unserer Sicht sind die Fälle von „Gewalt gegen Polizeibeamte“, die von 2021 auf 2022 um 27,79 Prozent angestiegen sind.

Loth: „Wir begrüßen den Schritt, für die rechtliche Grundlage des Einsatzes der Bodycam in Wohnungen und anderen nicht öffentlichen Orten, zu sorgen. Die Delikte Gewalt gegen Polizeibeamt/-innen liegen auf einem Höchststand, da muss der mögliche Schutz ebenfalls mitwachsen.“

Es gilt 7.243 geschädigte Polizeibeamt/-innen zu verzeichnen. Das heißt im Jahr 2022 wurde jede Kraft im operativen Dienst mindestens einmal Opfer eines „Gewalt gegen Polizeibeamte“-Delikts, statistisch betrachtet. Bei einem großen Teil der Gewalthandlungen, konkret bei 20,95 Prozent, ist der Tatort das Privathaus oder die Wohnung. Ein weiterer Teil, der nicht im öffentlichen Raum stattfindet, sind die Tatorte Polizeidienststelle, der Anteil liegt bei 10,44 Prozent, hier enden oft zum Beispiel Ingewahrsamnahmen und Festnahmen sowie die allermeisten Blutprobenentnahmen.

Wir haben in der Anhörung im Innenausschuss an dieser Stelle auf die guten Erfahrungen im Nachbarland Nordrhein-Westfalen hingewiesen und für die Rechtsgrundlage geworben.

Zu den technisch neuen Möglichkeiten gehört das Pre-Recording, wodurch die oft sehr wesentlichen Sekunden vor dem Ereignis aufgezeichnet werden, was den oft sehr dynamischen Einsatzsituationen gerecht würde. Insbesondere fordert die GdP die Verwendungsmöglichkeit des automatisierten Auslösens bei Erkennung eines Schussknallgeräusches, hier verweisen wir auf den brutalen Mord an unserer Kollegin und unserem Kollegen in Kusel. Hier hätte diese Funktion zu einer automatisierten Auslösung geführt.

Weiter fordern wir im Hinblick auf die Eigensicherung gute Trainingsörtlichkeiten und auch die Zeit zu trainieren, was zu der Forderung nach ausreichend Personal vor allem bei den operativen Kräften führt. Hierzu fordert die GdP 10.000 Vollzeitstellen bei Schutz- und Kriminalpolizei, erreichbar durch 500 Neueinstellungen jährlich und weiter mindestens 75 Kräfte für den Verwaltungs- und Tarifbereich pro Jahr zusätzlich.

„Die neuen technischen Möglichkeiten der Körperkamera, wie das automatisierte Auslösen und die Standortbestimmung per GPS nicht nutzen zu können, tut einem ja schon körperlich weh, hier muss dringend ebenfalls eine Rechtsgrundlage her“, wiederholt die Landesvorsitzende Stefanie Loth.

Weitere Forderungen:

Elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels „Fußfessel“


Unter hohen Voraussetzungen („konkrete Gefahr“) soll künftig die elektronische Aufenthaltsüberwachung mit der sog. elektrischen Fußfessel möglich sein. Zur Abwehr von Gefahren für mögliche Opfer, aber auch zur Verstärkung der Handlungsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen im operativen Einsatz, ist die Einführung dieser Befugnisnorm dringend erforderlich, weswegen wir den Gesetzesentwurf in diesem Punkt positiv bewerten. Die Forderung einer „Echtzeitüberwachung“ mittel Live-Nachverfolgung halten wir in diesem Zusammenhang weiter aufrecht. Neben der Regelungslage kommt es dabei insbesondere auf die zu schaffenden technischen und personellen Ressourcen an. Bei einer solchen Möglichkeit würde eine 24/7 Überwachung personelle Ressourcen erfordern, über die die Polizei Rheinland-Pfalz derzeit nicht verfügt.

  • Automatisierte Datenanalyse – Rechtliche Voraussetzungen geschaffen!

Die GdP-Forderung hierzu war eindeutig und wurde nun auch erfüllt. Im Sinne einer vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bietet die Novellierung des POG jetzt die Möglichkeit, eine an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes orientierte Gesetzesgrundlage zur automatisierten Datenauswertung zu schaffen. Zur Abwehr schwerer Straftaten oder von Gefahren gegen Personen müssen rechtmäßig gespeicherte Daten automatisiert zur Datenanalyse zusammengeführt werden können. Diese Daten liegender Polizei bereits vor und sollen bei entsprechender Gefahrenlage automatisiert analysiert und ausgewertet werden können. Bei Hinweisen auf geplante schwere Straftaten, wie z.B. Terroranschläge wie zuletzt kurz vor Weihnachten 2023 in Köln, muss es der Polizei möglich sein, schnell Datenbanken nach Auffälligkeiten abzusuchen und Verbindungen herzustellen, die bei den Ermittlungen helfen und somit dazu dienen, Anschläge zu verhindern.

Sven Hummel, GdP-Vize: „Politisch ist die Entscheidung über die Beschaffung einer konkreten Analysesoftware noch nicht getroffen worden. Dass die rechtlichen Voraussetzungen nun den Weg ins POG schaffen, ermöglicht im Fall einer entsprechenden Entscheidung eine wesentlich zügigere Umsetzung. Diese vorrausschauende Planung des Ministeriums begrüße ich ausdrücklich.“
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