Die Korrektur der Gesetzeslage ist dringend erforderlich
GdP Rheinland-Pfalz zum heutigen Rechtsausschuss
Loth: „Der bestmögliche Schutz von Kindern ist uns ein Herzensanliegen. Eine notwendige Korrektur der Strafbarkeiten wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte gem. § 184b StGB zeigt allerdings der Fall der Lehrerin aus dem Westerwald sehr deutlich.“
Die aktuelle Fassung der Norm des § 184b StGB lässt keine andere Möglichkeit zu, als die Lehrerin einem Strafverfahren zuzuführen und Anklage zu erheben. Die Frau dürfte allerdings nicht mit dem Willen gehandelt haben, kinderpornografische Schriften zu verbreiten, sondern Eltern und Schule über den Vorfall in Kenntnis zu setzen.„Dieser Fall zeigt, dass es höchste Zeit ist, das Gesetz zum Beispiel durch die Schaffung von Ausnahmetatbeständen anzupassen. Auch für die Polizei haben sich durch das Gesetz Ermittlungsaufwände ergeben, die so absehbar und nicht nötig waren“ wiederholt die Landesvorsitzende Stefanie Loth.