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Einstimmiger Beschluss des Landesvorstandes

GdP Schleswig-Holstein informiert zum Thema Job-Rad

Kiel.

Die GdP Schleswig-Holstein befürwortet ausdrücklich die Einführung des Job-Rades im Bereich der Landesverwaltung, insbesondere aus Erwägungen der Nachhaltigkeit, Gesunderhaltung, Wertschätzung und Attraktivität des Öffentlichen Dienstes.

  • Die Einführung des Job-Rades für Tarifbeschäftigte sieht die GdP zum jetzigen Zeitpunkt hingegen kritisch, weil die Finanzierung hier durch „Entgeltumwandlung“ erfolgen soll, gegebenenfalls mit unklaren Auswirkungen auf die Sozialleistungen und möglicherweise sogar nachteiligen Folgen für den eigenen Rentenverlauf.
  • Bei der hier angestrebten Form der „Entgeltumwandlung“ zahlt der/die Arbeitnehmer/in einen Teil des Brutto-Entgelts für die Nutzung des Job-Rads. Der Steuervorteil entsteht durch die Absenkung des zu versteuernden Brutto-Entgelts.
  • „Entgeltumwandlung“ ist gegenwärtig nur im Bereich der Betriebsrente der VBL möglich, nicht jedoch für Fahrradleasing. Nach Ansicht der GdP fehlen hierfür bundeseinheitliche tarifliche Regelungen, die von den Tarifvertragsparteien zu treffen sind. Ein aus Sicht der GdP insofern notwendiger „Tarifvertrag Fahrradleasing: Job-Rad für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst der Länder“ existiert bis heute nicht.
  • „Das ist alles viel zu kompliziert!“ sagt Matthias Paulke, Stellvertretender Vorsitzender der Tarifkommission der GdP SH. Einstimmig fordert der Landesvorstand der GdP in der heutigen Sitzung für das Job-Rad einfache, klare und transparente Regelungen. Diese sind: Ein zinsloses Darlehen, ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € netto pro Job-Rad und auch die Beteiligung des Landes an den Versicherungs- und Wartungskosten. Paulke: „Auch Tarifbeschäftigte müssen von den Vorteilen eines Job-Rad-Angebotes profitieren!“
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